IGES evaluiert den Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte in Pflegeheimen

Das IGES Institut hat die seit 2008 bestehende Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen einzusetzen, untersucht. Auftraggeber war der GKV-Spitzenverband. Ergebnis: Das neue Tätigkeitsfeld wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.

Berlin, 08. Dezember 2011 (IGES Institut) - Die zusätzlichen Helfer kümmern sich vor allem um pflegebedürftige Heimbewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die einen erheblichen Betreuungsbedarf haben, wie z. B. Demenzkranke. Sie begleiten diese Menschen im Alltag, gehen mit ihnen spazieren oder aktivieren spielerisch ihre Sinnes- und Gedächtnisleistungen. Welche Qualifikation diese zusätzlichen Betreuer vorweisen müssen und welche Aufgaben sie übernehmen sollen, regelt eine Richtlinie des GKV-Spitzenverbands.

Im Fokus: Qualifikation sowie Aufgabenspektrum der Betreuungskräfte

Bei dem Gutachten ging es darum herauszufinden, wie sich diese neue Betreuungsmöglichkeit im Alltag erwiesen hat. Im Fokus standen zum einen Fragen zu Hintergrund und Qualifikation sowie dem Aufgabenspektrum der Betreuungskräfte. Ferner sollte die durch die Richtlinie formulierte Qualifizierungsmaßnahme evaluiert, aber auch die Arbeitszufriedenheit sowohl der zusätzlichen Betreuungskräfte als auch des Pflegepersonals und die Wirkungen auf den Lebensalltag der Bewohner erhoben werden. Die Evaluation umfasste eine quantitative Befragung von insgesamt 549 Betreuungskräften und 426 Wohnbereichsleitungen aus 213 vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie qualitative Interviews mit Wohnbereichsleitungen und Bewohnern aus insgesamt 16 Einrichtungen.

Danach kommen die IGES-Experten zu dem Schluss, dass das neue Tätigkeitsfeld für Betreuungskräfte im Sinne der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wird, wenngleich der Umfang der Übernahme pflegerischer sowie hauswirtschaftsnaher Tätigkeiten durch die Betreuungskräfte kritisch beobachtet werden sollte. Verbesserungspotenziale erschließen sich ferner in Bezug auf die Bewerberauswahl und hinsichtlich der Ausgestaltung der praktischen Grundlagen der Qualifizierungsmaßnahme. Alles in allem können aber keine Hinweise gefunden werden, dass die Betreuungskräfte in ihrem Arbeitsumfeld mehrheitlich mit den Tätigkeiten überfordert bzw. unzufrieden sind. Bezogen hierauf sind die in der Richtlinie formulierten Aufgaben und Qualifikationen damit als angemessen zu beurteilen.