Update: Solidarische Wettbewerbsordnung Albrecht, Martin; Bleich, Susanne; Helfrich, Jan; Marschall, Jörg; Neumann, Karsten; Nolting, Hans-Dieter; Rebscher, Herbert; medhochzwei Verlag; 1. Aufl. 2015

Neues Kassenbudget soll Wettbewerb um bessere Versorgung anregen

Der Wettbewerb der Krankenkassen untereinander sollte sich Experten zufolge statt einseitig am Preis stärker an der Versorgungsqualität orientieren. Ein eigenes Kassenbudget für Forschung und Entwicklung (FuE) kann dabei einen umfassenderen Leistungswettbewerb anregen und unterstützen, dass Versicherte schneller von innovativen Versorgungsangeboten profitieren

Berlin, 08. Juni 2015 (IGES Institut) - Das geht aus einem Gutachten des IGES Instituts für die DAK-Gesundheit hervor. Als Größenordnung für das neue FuE-Budget schlagen die IGES-Experten 0,5 Prozent des gesamten Beitragsaufkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Dies würde aktuell einer Summe von rund 922 Millionen Euro entsprechen, die aus dem bestehenden Gesundheitsfonds stammen. Über die Gelder sollten die einzelnen Krankenkassen selbst entscheiden.

Veröffentlichungspflicht verhilft Innovationen in die Fläche

Pflicht ist dem Konzept zufolge jedoch die Verwendung der Mittel im Rahmen von Selektivverträgen für besondere Versorgung oder für Modellvorhaben, um die Leistungserbringung weiterzuentwickeln. Und: Verpflichtend ist auch, dass die Kassen ihre neuen Versorgungsformen evaluieren lassen und die Ergebnisse zeitnah veröffentlichen.

Ob und wie sich innovative Ansätze dann im gesamten Versorgungssystem verbreiten, soll sich zunächst im Innovations- und Imitationswettbewerb der Krankenkassen entscheiden. Damit setzt das Konzept auf dezentrale Entscheidungen, wenn es um die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen geht.

Bisherige Selektivverträge bleiben hinter Erwartungen zurück

Hintergrund der Vorschläge ist die Erkenntnis, dass der bisherige selektivvertragliche Wettbewerb nicht zu der erhofften Innovationsdynamik in der Versorgung geführt hat. Die Erwartungen an den selektivvertraglichen Wettbewerb – Verbesserung der Versorgungsqualität bei gleichzeitigen Kosteneinsparungen – waren und sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum erfüllbar.

Längerfristige Innovationsdynamik sichern

Dagegen setzt das Gutachten auf einen über das neue Budget gestützten einzelvertraglichen Wettbewerb mit „ergänzender Selektivität“. Gemeint sind Verträge, die die Regelversorgung sinnvoll ergänzen. Nach Ansicht der Autoren eröffnet dies eine optimale Steuerung, wenn Innovationen die ärztliche Versorgung kosteneffektiver machen sollen, zugleich aber die Qualität neuer Versorgungsformen noch ungewiss ist. Und sie sehen darin eine nachhaltigere Möglichkeit als mit dem derzeitigen Innovationsfonds, um längerfristig eine höhere Innovationsdynamik in der Versorgung zu erzeugen.

Update: Solidarische Wettbewerbsordnung; Albrecht, Martin; Bleich, Susanne; Helfrich, Jan; Marschall, Jörg; Neumann, Karsten; Nolting, Hans-Dieter; Rebscher, Herbert; medhochzwei Verlag; 1. Aufl. 2015