Höchststand an NUB-Verfahren seit dem Jahr 2005

Rund 700 Anfragen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) prüfte das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Jahr 2018, ein neuer Höchststand seit 2005. Dabei beantragen immer mehr Krankenhäuser eine Erstattung für innovative Arzneimittel, wobei 40 Prozent der Anträge für Arzneimittel positiv beschieden werden.

Berlin, 9. April 2018 (IGES Institut) - Insgesamt gingen beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zum 31. Oktober 2017 Anfragen für 705 NUB ein: davon 245 für Arzneimittel, 213 für Medizinprodukte und 247 für medizinische Verfahren. Von den 245 Arzneimitteln wurden 99 (40,4 Prozent) mit Status 1 (inkl. 1 bzw. 2, 1 bzw. 4) beschieden. Status 1 bedeutet, dass die jeweilige Methode bislang nicht sachgerecht im G-DRG-System abgebildet ist und anfragende Kliniken individuelle, extrabudgetäre NUB-Entgelte mit den Kostenträgern vereinbaren können.

Die Anzahl der positiv beschiedenen Anfragen für Medizinprodukte betrug 57, was einem Anteil von 26,7 Prozent aller NUB-Anfragen für Medizinprodukte entspricht. Dies berichten Experten der IGES Gruppe in einem Übersichtsbeitrag in der Fachzeitschrift „Market access & Health policy“. Als mögliche Ursache für den größeren Anteil positiver Bescheide bei Arzneimitteln nennen die Autoren die hohen und klar abgrenzbaren Kosten, die Arzneimittel im G-DRG-System verursachen.

Nur jede zehnte Anfrage ist neu

Von den 705 angefragten Methoden waren lediglich 75 (10,6 Prozent) erstmalig angefragt worden. Dabei handelte es sich um 32 Arzneimittel, 20 Medizinprodukte und 23 medizinische Verfahren. Diese Zahlen zeigen, dass das NUB-System durch eine hohe Persistenz von NUB-Anfragen für Methoden geprägt ist und sich die Bezeichnung „neu“ in diesem Kontext nur eingeschränkt auf den Innovationscharakter bezieht.

AMNOG-Nutzenbewertung auch für stationäre Versorgung angekündigt

Die Autoren heben in ihrem Beitrag hervor, dass die regelhaft durchgeführte frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) im stationären Bereich bisher kaum eine Rolle spiele. Von den in 2018 erstmals beantragten und mit Status 1 beschiedenen NUB-Anfragen zu Arzneimitteln war lediglich bei jedem dritten das Verfahren bereits abgeschlossen. Die Bedeutung dieser Bewertung könnte jedoch auch in der stationären Versorgung zunehmen. So habe der verantwortliche Gemeinsame Bundesausschuss jüngst angekündigt, die Nutzenbewertung auf Arzneimittel auszuweiten, deren Einsatz ausschließlich auf die stationäre Versorgung beschränkt ist. Die rechtliche Tragweite dieser Ankündigung und die Umsetzungsmöglichkeiten seien derzeit allerdings noch fraglich. Je nach Ausgestaltung könnte sich jedoch die Zahl neuer innovativer Arzneimittel, die über die stationäre Versorgung in den Markt eingeführt werden, reduzieren, so die Experten.

Hintergrund: Um die Innovationsförderung im stationären Sektor auch mit der Einführung des G-DRG-Systems im Jahr 2005 beizubehalten, wurde eine Finanzierungsregelung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) implementiert. Danach können für Methoden, die bislang nicht sachgerecht durch das G-DRG-System finanziert werden, außerbudgetäre Zusatzentgelte zwischen den Kliniken und den Kostenträgern vereinbart werden. Grundlage bildet eine vom InEK durchgeführte Bewertung. Krankenhäuser müssen jährlich zum 31. Oktober die NUB-Anfragen an das InEK übermitteln. Der erteilte Status ist jeweils zwölf Monate gültig.