Notwendige Reform der Bahnregulierung

IGES und die TU Berlin haben ein Gutachten im Auftrag der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstellt. Ergebnis: Die gegenwärtigen Regulierungsmöglichkeiten hindern die Agentur an einer detaillierten Kostenkontrolle, mehr noch Anreize zur Kostensenkung sind dringend erforderlich.

Berlin, 10. August 2011 (IGES Institut) - Die Eisenbahninfrastruktur, die insbesondere das Schienennetz sowie Bahnhöfe und Terminals umfasst, ist ein zentraler Eckpfeiler unseres Verkehrssystems: Sie ermöglicht, dass ca. 35.000 Züge täglich 6,5 Mio. Personen und über eine Mio. Tonnen Güter befördern. Die Infrastruktur hat dabei einen Wert von über 180 Mrd. Euro, erzielt einen Umsatz von ca. 6 Mrd. Euro – und erhält staatliche Leistungen von ca. 4 Mrd. Euro. Da kaum Wettbewerb zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen besteht, werden diese Unternehmen seit 2005 reguliert.

Gutachten zur Anreizregulierung der Eisenbahninfrastruktur für die Bundesnetzagentur

Wie IGES und die TU Berlin in ihrem aktuellen Gutachten für die Bundesnetzagentur (BNetzA) zeigen, erlauben es die gegenwärtigen Regulierungsmöglichkeiten der Agentur aber weder, die entstehenden Kosten detailliert zu kontrollieren, noch kann sie die dringend erforderlichen Anreize zu Kostensenkungen setzen: Im Rahmen der aktuellen Kostenzuschlagsregulierung darf die Regulierungsbehörde ineffiziente Handlungsweisen und hierdurch entstehende überhöhte Kosten, die sich in dementsprechend überhöhten Entgelten für die Zugangsberechtigten widerspiegeln, nicht beanstanden.

Dringend erforderlich ist daher eine anreizorientierte Regulierungsform, die wirksame Eingriffsmöglichkeiten bietet und zur Hebung von Effizienzpotenzialen bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und zur Stabilisierung bzw. Senkung der Zugangsentgelte beitragen kann. IGES hat daher einen detaillierten Vorschlag für eine Price Cap-Regulierung entwickelt, der die Besonderheiten des Eisenbahninfrastruktursektors berücksichtigt.

Price Cap-Regulierung

Die Price Cap-Regulierung etabliert starke Anreize zur Kostensenkung und schafft die Grundlage für eine transparente und kalkulierbare Entwicklung der Zugangsentgelte. Damit trägt eine Anreizregulierung dazu bei, die Wettbewerbsposition des Schienenverkehrssystems als Ganzes zu stärken.

Besondere Aktualität hat das Gutachten gleich in mehrerer Hinsicht: Derzeit steht die Aktualisierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) an, während die EU an einer Überarbeitung des ersten Eisenbahnpakets arbeitet, zudem wird ab 2012 die Verlängerung und Überarbeitung der aktuellen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV, gültig bis Ende 2013) in den Vordergrund rücken.

Bereits in den Jahren 2007 und 2008 hatte das IGES die Bundesnetzagentur bei der Konzipierung einer Anreizregulierung für den Eisenbahnsektor und bei der Abfassung eines entsprechenden Abschlussberichts beraten. Zudem erstellte IGES im Jahre 2008 für das Wirtschafts- und Verkehrsministerium des Landes Hessen das Gutachten "Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und DB AG und ihre Beziehung zur Anreizregulierung". Das nun veröffentlichte Gutachten stellt einen weiterentwickelten und aktualisierten Sachstand zur Anreizregulierung von Eisenbahninfrastrukturunternehmen dar.