Risikostrukturausgleich

Ohne Ausgleich der Risikostruktur zwischen verschiedenen Krankenkassen könnte es durch das Kassenwahlrecht innerhalb weniger Jahre zu Beitragssatzunterschieden von 100 Prozent kommen.

Die Integration der beiden deutschen Gesundheitssysteme fiel praktisch zusammen mit der grundlegendsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung seit Bismarck: Die Abschaffung der Zuteilung von Arbeitern und Angestellten zu unterschiedlichen Krankenkassen durch die überfällige Einführung der freien Krankenkassenwahl. Ein vielfältiges Angebot von Krankenkassen sollte entstehen und damit Wettbewerb
um die Versicherten.

Aufgrund der enormen Unterschiede der Versichertenpopulationen in Bezug auf Einkommen einerseits und Ausgaben andererseits war zu befürchten, dass Krankenkassen mit schlechten Risiken in einem Teufelskreis aus Mitgliederverlusten und Anhebung von Beitragssätzen aus dem Markt gedrängt würden, unabhängig von ihrer Effizienz als Versicherer.

IGES führte umfangreiche Simulationen durch, bei der unterschiedliche Annahmen des Wechselverhaltens von Versicherten durchgespielt wurden. Ohne Ausgleich der Risikostruktur war in einzelnen Regionen zu erwarten, dass einige Krankenkassen, insbesondere die AOKen, nach wenigen Jahren doppelt so hohe Beitragssätze verlangen müssten wie ihre Konkurrenten. Durch die Berücksichtigung der Risikostruktur in Form von Alter, Geschlecht, Krankengeldanspruch und Invalidität konnte man erwarten, dass sich Beitragssatzunterschiede deutlich angleichen und somit verhindern, dass ein unproduktiver Wettbewerb entsteht.

Die für den RSA grundlegenden Ausgabenprofile fanden Eingang in die „6. Bekanntmachung zum Risikostrukturausgleich vom 20. September 1994“.