Arzneimittelverordnungen

Menschen über 65 bekommen durchschnittlich 30 Arzneimittel-Verordnungen pro Jahr.

Mitte der 70er Jahre begannen die ersten Aktivitäten zur Nutzung von Routinedaten der Krankenkassen. Neben den eingelösten Rezepten wurden auch die Krankenhauseinweisungen, die Krankenscheine sowie die Krankschreibungen erstmalig elektronisch erfasst. Das Besondere: Alle Belege wurden den einzelnen Versicherten zugeordnet. Die moderne „Versorgungsforschung“ war geboren – IGES hat den Begriff 1990 vermutlich erstmalig verwendet.

In Bezug auf die Therapie mit Arzneimitteln zeigte sich ein bedenkliches Bild: Viele verschiedene Arzneimittel, darunter die Mehrzahl mit fragwürdiger Wirkung, werden häufig ohne erkennbares therapeutisches Konzept eingesetzt. Diese Ergebnisse werden Grundlage von öffentlichen Debatten und individuellen Beratungen. Zwanzig Jahre später ist die Zahl der Verordnungen für Ältere von 30 auf 20 pro Jahr zurückgegangen, obwohl die Verfügbarkeit von wirksamen Arzneimitteln in diesem Zeitraum enorm zugenommen hat. Fragwürdige Arzneimittel werden heute fast nicht mehr verordnet.