Studie: Wohngeld-Beantragung für Pflegeheimbewohner entbürokratisieren

Die Beantragung von Wohngeld für Bewohner von Pflegeheimen sollte bekannter, einfacher und digitaler werden. Das wünschen sich nicht nur die Antragsteller, sondern auch involvierte Verwaltungen wie Wohngeldbehörden und Sozialämter. In bestimmten Fällen, etwa wenn Pflegebedürftige bereits Sozialhilfe beziehen, könnte über die Streichung dieser Leistung nachgedacht werden, da aufgrund der Anrechnung des Wohngeldes der Zahlbetrag im Endeffekt gleichbleibt.

Berlin, 26. September 2025 (IGES Institut) – Das geht aus einer Studie des IGES Instituts für das Bundesministerium für Gesundheit hervor. Methodisch basiert die IGES-Studie auf Literaturrecherchen, Experteninterviews, Online-Befragungen bei 189 Wohngeldbehörden, 53 Sozialämtern und 219 Pflegeheimen sowie einer Auswertung von 470 realen Wohngeldfällen. Die Ergebnisse wurden im Austausch mit 20 Expertinnen und Experten validiert und zu Handlungsempfehlungen verdichtet.

Immer mehr Pflegeheimbewohner beziehen Wohngeld

Die Zahl der wohngeldbeziehenden Pflegeheimbewohner hat sich Daten des Statistischen Bundesamtes zufolge zwischen 2022 und 2023 im Zuge der Wohngeldreform zum 01. Januar 2023 um mehr als 50 Prozent erhöht. 119.000 Heimbewohner, und damit rund 15 Prozent aller vollstationär versorgten Personen mit Pflegebedarf, erhielten im Jahr 2023 diese Leistung. Allerdings wiesen mehr als zwei Drittel der befragten Pflegeheime darauf hin, dass der Wohngeldanspruch bei den Bewohnern und deren Angehörigen noch relativ unbekannt ist.

Wohngeldanträge werden häufig durch Angehörige oder gesetzliche Betreuer gestellt. Aber auch die Sozialämter fragen bei den Wohngeldbehörden an, wenn Heimbewohner eine Sozialhilfeleistung (bspw. Hilfe zur Pflege) beantragt haben, da dann zunächst das Vorliegen eines Wohngeldanspruches zu prüfen ist.

Doppelter Verwaltungsaufwand ohne Mehrwert für die Leistungsbezieher

Angaben der befragten Wohngeldbehörden zufolge beziehen gut 95 Prozent der antragstellenden Pflegeheimbewohner häufig oder fast immer auch Sozialhilfe. In diesem Zusammenhang kritisieren sie den hohen bürokratischen Prüfaufwand, der für die Leistungsbezieher keinen spürbaren Mehrwert generiert. Denn für die Betroffenen ändere sich die Gesamthöhe der Leistungen mit und ohne Wohngeld in der Regel nicht, aber zwei verschiedene Behörden müssten die Anträge und einzureichenden Nachweise prüfen und bearbeiten, so die Rückmeldung aus der Verwaltung.

Lange Bearbeitungszeiten beim Wohngeld belasten alle Beteiligten in der Pflege

Die Bearbeitungsdauer für Wohngeldanträge beläuft sich laut der Studie auf einen mittleren Wert (Median) von 57 Kalendertagen. Ursache für eine längere Bearbeitungszeit sind in 80 Prozent der Fälle fehlende Unterlagen der Antragsteller. Fast zwei Drittel der Anträge treffen per Post ein und müssen händisch erfasst werden.

Mit Digitalisierung Antragsprozess beim Wohngeld vereinfachen

Die beteiligten Behörden sehen Verbesserungspotenzial durch Digitalisierung: Mehr als zwei Drittel der Wohngeldbehörden halten ein automatisches Einlesen der Anträge in ein Softwareprogramm (68 Prozent) sowie eine automatische Überprüfung auf Vollständigkeit (72 Prozent) für hilfreich.

Grundlegende Reform des Wohngeldes für Pflegeheimbewohner überlegen

Die IGES-Studie empfiehlt auf Basis der Expertengespräche und Befragung der Sozialämter und Wohngeldbehörden als weitreichendste Maßnahme, den Wohngeldanspruch für Heimbewohner mit Sozialhilfeleistungen grundsätzlich zu überdenken, da die doppelte Beantragung von Leistungen meist keinen finanziellen Mehrwert für die Betroffenen bietet, aber doppelten Verwaltungsaufwand auslöst. Alternativ könnte ein pauschaliertes Wohngeld ohne zusätzliche Einkommensprüfung eingeführt werden, das Sozialämter direkt anrechnen.

Für das Antragsverfahren wird ein bundesweit einheitliches, vereinfachtes Formular speziell für Pflegeheimbewohner vorgeschlagen, verbunden mit längeren Bewilligungszeiträumen (als derzeit: 12 Monate) und einer Reduzierung erforderlicher Nachweise durch automatisierte Behördenabgleiche.

Über das Wohngeld in der Pflege besser informieren

Zur Verbesserung von Information und Kommunikation empfiehlt die Studie, bereits bei Heimeinzug über mögliche Wohngeldansprüche aufzuklären, Informationen verständlicher und mehrsprachig anzubieten sowie regional die lokalen Kontaktdaten der zuständigen Wohngeldbehörde zu nennen. Automatische Erinnerungen vor Ablauf von Bewilligungszeiträumen könnten Pflegeheime unterstützen, Angehörige rechtzeitig auf Handlungsbedarf hinzuweisen.

Die behördenübergreifende Zusammenarbeit sollte durch standardisierte Wohngeldprüfungen bei Sozialhilfeanträgen, einheitliche Software-Lösungen sowie die Möglichkeit, mehrere Leistungen in einem Verfahren zu beantragen, gestärkt werden.