Fehlzeiten im Ländervergleich: Begrenzte Aussagekraft für Reformdebatten

Internationale Vergleiche eignen sich nur sehr begrenzt, um Reformen der Entgeltfortzahlung oder Lohnersatzleistungen in Deutschland zu begründen. Vor Einschnitten in bestehende Regelungen sollten vielmehr andere präventive Handlungsfelder zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz ausgeschöpft werden.

Berlin, 21. Januar 2026 (IGES Institut) – Das ist das Fazit einer Analyse von IGES-Expertinnen, die in der Fachveröffentlichung „G+G Wissenschaft“ erschienen ist (Heft 1/2026). Hintergrund der Analyse ist die aktuelle politische Diskussion über eine mögliche Reform der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland. Dabei wird häufig argumentiert, dass hohe Fehlzeiten im internationalen Vergleich auf zu großzügige Regelungen in Deutschland zurückzuführen seien. Die Autorinnen Susanne Hildebrandt, Bereichsleiterin „Reporting & Analysen“, und Thuy Ha Nguyen, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IGES, warnen jedoch vor vorschnellen Schlüssen für die Gesetzgebung in diesem Zusammenhang.

Regelungen zum Nachweis von Arbeitsunfähigkeit beeinflussen

Nach OECD-Daten für 2022 führt Deutschland mit 24,9 registrierten Fehltagen pro Jahr, gefolgt von Tschechien (19,2 Tage) und Norwegen (18,8 Tage). Diese Zahlen eignen sich laut der Autorinnen jedoch nicht für einen Systemvergleich, da die OECD ihre Daten aus verschiedenen nationalen Quellen bezieht. Die registrierten Fehlzeiten werden zudem stark von den jeweiligen nationalen Regelungen zur Nachweispflicht einer Arbeitsunfähigkeit beeinflusst. So verwundert der hohe Wert für Deutschland nicht, da es durch das elektronische Meldeverfahren (eAU) eines der wenigen Länder mit Vollerhebung von Fehltagen ist.

Ein Vergleich zwischen Spanien (17,5 registrierte Fehltage) und Portugal (8,5 Fehltage) verdeutlicht das Problem: Beide Länder haben Karenzzeitregelungen und ähnliche Krankengeldsätze, unterscheiden sich aber drastisch bei den gemeldeten Fehlzeiten.

Befragungsdaten der OECD zu Fehlzeiten sind aussagekräftiger

Aussagekräftiger sind OECD-Daten, die auf der einheitlichen EU-Arbeitskräfteerhebung basieren (European Labour Force Survey, kurz EU-LFS), schreiben die IGES-Expertinnen. Diese Haushaltsstichprobenerhebung wird jährlich in allen europäischen Ländern nach denselben Standards durchgeführt und erfasst krankheitsbedingte Fehlzeiten über Selbstangaben. Der große methodische Vorteil: Unterschiedliche nationale Systeme bei der Entgeltfortzahlung spielen bei der Erhebung keine Rolle, was eine bessere Vergleichbarkeit ermöglicht. Bei dieser Erhebung liegt Deutschland mit 3,6 Wochen pro Jahr nur im Mittelfeld. An der Spitze stehen Ländern wie Norwegen mit knapp sechs Wochen oder Finnland und Spanien mit jeweils fünf Wochen krankheitsbedingter Abwesenheit.

Selbst innerhalb Deutschlands schwanken Fehlzeiten

Aber auch hier betonen die Autorinnen die mangelnde Vergleichbarkeit der Daten: "Auch bei der Erhebung der Fehlzeiten durch Befragungen bliebt die Schwierigkeit, die beobachteten Unterschiede auf die jeweiligen nationalen Regelungen zur Lohnfortzahlung zurückzuführen. Viele weitere Faktoren wie die länderspezifischen Erwerbsquoten oder das Alter der Erwerbsbevölkerung beeinflussen die Ergebnisse ebenfalls.“ Selbst innerhalb Deutschlands schwanken die von Krankenkassen veröffentlichten Fehlzeiten erheblich – von 17 Tagen in Bayern bis zu 24 Tagen in Sachsen-Anhalt.

Karenztage können kontraproduktiv wirken

Besonders kritisch bewerten die Forscherinnen Vorschläge zur Einführung von Karenztagen. Studien aus Frankreich und Schweden zeigen, dass solche Regelungen paradoxerweise zu längeren Fehlzeiten führen können. Eine französische Untersuchung ergab, dass Beschäftigte mit Entgeltfortzahlung ab dem ersten Tag durchschnittlich drei Fehltage weniger haben als solche mit Karenztagen

Der Grund: Arbeitnehmer melden sich bei Karenztagen tendenziell später, aber dafür länger krank, um die Sozialversicherungsleistungen ab dem vierten Tag zu nutzen. Zudem steigt das Risiko des "ansteckenden Präsentismus" – Beschäftigte kommen trotz Krankheit zur Arbeit.

Statt Einschnitten bei den Regelungen zur Lohnfortzahlung empfehlen die Expertinnen, zunächst andere Optionen auszuschöpfen. In der Fehlzeitenberichterstattung der Krankenkassen und Studien zu gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen werden regelmäßig Handlungsfelder aufgezeigt: von der Arbeitsplatzgestaltung über gesundheitsorientierte Unternehmensführung bis hin zur Unterstützung bei der Stressbewältigung und Förderung von Bewegung bei Beschäftigten.

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