In vier Schritten sofort ins digitale Gesundheitswesen
Das digitale Gesundheitssystem kann sofort starten, meint der IGES-Leiter, Professor Bertram Häussler. Lediglich vier Komponenten sind nötig: digital affine Ärzte und Patienten, digitale Plattformen und neue Assistenzservices. Jetzt braucht es nur noch Mut, alles zusammenzuführen und den Startknopf zu drücken. Wie dies praktisch und organisatorisch realisierbar ist, und welche Hürden noch zu überwinden sind, zeigt er in einer sechsteiligen Artikelserie in der Ärzte-Zeitung.
Die Gastbeiträge in der Ärzte-Zeitung in der Übersicht:
Das Gesundheitswesen in Deutschland erweist sich bei der Digitalisierung als besonders harte Nuss. Dabei müssen zunächst vier Aufgaben gelöst werden, um unser Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen.
Bei der Digitalisierung ist das Gesundheitswesen ein besonders harter Fall. Es sind noch immer viel zu wenig Arztpraxen, die einfachste Services für ihre Patienten anbieten, die man mithilfe digitaler internetbasierter Lösungen haben könnte. Von dem Zwang beherrscht, dass es nur die "flächendeckende Lösung" sein kann, dominiert von den Kritikern innerhalb der Ärzteschaft und von einem seit bald zehn Jahren währenden Wirtschaftswachstum sediert, hat sich dieses Gesundheitswesen technologisch wenig entwickelt, sieht man von dem Ausbau diagnostischer und therapeutischer Technologien einmal ab.
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Die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte ist digital wenig affin. Aber einige wollen längst mehr als eine elektronische Karteikarte in der Praxis. Diese "Avantgarde" könnte die E-Patientenakte bis 2021 durchaus schon einmal testen.
Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem wird nur vorankommen, wenn es einen Wettbewerb um die beste Lösung gibt, und wenn digital affine Menschen vorangehen können und nicht auf den letzten Überzeugten warten müssen.
Selbstverständlich gibt es dabei auch Bereiche, die einer nationalen Regelung bedürfen, damit am Ende alle mit allen zusammenarbeiten können. Eine solche Regelung wurde nun unter dem Druck des Bundesgesundheitsministeriums von "der Selbstverwaltung" in einem "Letter of Intent" (ein wirklich schräger Begriff für etwas, was die Protagonisten schon längst hätten erledigen müssen) vage skizziert, damit die Politik die Grundlage für eine Reform der abgestorbenen Paragrafen des SGB V hat, die den digitalen Verkehr in der GKV behandeln. Der Minister möchte damit eine letzte Verschiebung des Starts auf das Jahr 2021 gewähren.
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Mehr Service, schnellere Versorgung: Wenn das Angebot attraktiv genug ist, würden sich viele Patienten für einen Digitaltarif mit Fernbehandlung finden. Ein Einstieg in das digitale Gesundheitswesen.
In Deutschland nutzen rund 60 Millionen Menschen das Internet. Wenn man von ganz Jungen und ganz Alten absieht, sind das annähernd alle. Von diesen 60 Millionen gehen mehr als 50 Millionen elektronisch einkaufen, 44 Millionen davon kaufen bei Amazon ein, 17 Millionen so regelmäßig, dass sie zwischen 70 und 100 Euro pro Jahr ausgeben.
Demnach kaufen etwa 80 Prozent der Deutschen im Internet ein, 75 Prozent bei Amazon und 30 Prozent bezahlen für den Vorzugsservice „prime“. Der Anteil der Ärzte dürfte noch etwas höher liegen. Alle diese Menschen gehen auf einen Markt, der immer geöffnet ist, wenn sie etwas kaufen wollen.
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Bleibt die Realisierung technischer Gesundheitslösungen dem Staat oder der Selbstverwaltung überlassen, arbeiten Ärzte weiter in Ruinen. Ein Plädoyer für neue Ideen.
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems braucht eine elektronische Plattform, auf der sich alle treffen können. Eine derartige Plattform ist bereits heute kein Hinderungsgrund, ein digitales Gesundheitssystem mit affinen Ärzten, Patienten und zahlreichen anderen Beteiligten zu beginnen. Aber der technische Fortschritt verläuft in Medizin und Gesundheitswesen leider nicht im Gleichklang.
Auf der einen Seite gibt es ausgeklügelte Maschinen – bildgebende Verfahren, die Strahlenquellen und enorme Computerleistung in Geräten zusammenführen und selbst kleinste Metastasen orten. Oder Geräte zur hoch fokussierten stereotaktischen Bestrahlung, bei denen Computer die Strahlen lenken. Auf der anderen Seite die nationale Schmach des 15-jährigen Wartens auf eine einfache Neuerung wie eine elektronische Patientenkarte (ePA). Technologischen Spitzenleistungen stehen überall dort jämmerliche Ruinen gegenüber, wo die Lösungen dem Staat oder der Selbstverwaltung der GKV überlassen sind. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt dies auch für die jetzige Bundesregierung.
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„Integrierte Versorgung“ als Modell ist in Deutschland nicht in die Gänge gekommen. Die Digitalisierung bietet aber die Chance für einen großen Wurf.
Das Gesundheitssystem kann insgesamt nur besser werden, wenn der Versorgungsprozess jedem Patienten individuell angepasst und aus seiner Perspektive gesteuert wird.
Hierzu wird neben einem digitalen Informationssystem auch eine neue Form von Dienstleistern erforderlich werden, die für die Patienten zu Ansprechpartnern bei allen auftretenden Fragen werden und den Behandlungsprozess mit den Einrichtungen koordinieren.
Nach 15 Jahren kann man sagen, dass nicht nur die elektronische Patientenakte gescheitert ist. Verfehlt ist auch, das deutsche Gesundheitssystem zu einer „Integrierten Versorgung“ umzugestalten und die berühmt-berüchtigten Schnittstellen abzubauen.
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Die technischen Lösungen für ein digitales Gesundheitssystem sind verfügbar. Nur: Die Leistungserbringer verharren bewusst in ihrer Rolle als Zaungäste. Mehr Mut zur Gestaltung ist gefordert.
Eigentlich könnten wir in die digitalisierte Gesundheit durchstarten. Digital affine Ärzte und Versicherte, die digitale Plattform und der Assistenzservice sind verfügbar, es braucht nur noch den Mut, sie zusammenzufügen, die Batterie anzuschließen und den Startknopf zu drücken.
Die Energie kommt entweder von der Krankenversicherung – der privaten oder der gesetzlichen – oder er kommt nicht. Nur die Versicherer sind in der Lage, ihren interessierten Kunden ein digitales Versorgungsprodukt anzubieten. Die privaten Versicherungen haben hierfür viele Freiheiten.
Beim PKV-Anbieter Ottonova kann man bereits sehen, was möglich ist. Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen haben genug Spielraum: Sie können ihren Versicherten einen Wahltarif nach Paragraf 53 SGB V anbieten und den Vertragsärzten einen Vertrag nach Paragraf 140 a SGB V.
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Inszenierung visualisiert sofortigen Einstieg in ein digitales Gesundheitswesen
Take Four: die vier Erfolgskomponenten
Szenische Vorstellung von vier Erfolgskomponenten für den sofortigen Einstieg in ein digitales Gesundheitswesen. Präsentiert vom IGES Institut in Zusammenarbeit mit dem Netztechnik-Hersteller Cisco auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2018.