Experte: Projekte beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit fokussiert ausrichten
Fragestellungen, die mittels der Daten des neuen Forschungs-datenzentrums Gesundheit untersucht werden sollen, sollten IGES-Experten zufolge sehr fokussiert ausgerichtet werden. Dies ist ratsam, da der Umfang möglicher Ergebnistabellen zunächst noch eng begrenzt sein wird. Eine gut vorbereitete Antragstellung und Projektplanung kann zudem dazu beitragen, entstehende Gebühren für die Nutzung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit, kurz FDZ Gesundheit, zu begrenzen.
Berlin, 13. August 2025 (IGES Institut) – „Nach bisherigen Auskünften des FDZ Gesundheit wird der maximale Umfang der für die weitere Verwendung zur Verfügung gestellten Ergebnisse recht überschaubar sein. Um trotzdem ergiebige Erkenntnisse zu gewinnen, sollten Forschungsvorhaben sehr gut geplant und überlegt werden“, sagt Karsten Zich, stellvertretender Leiter des Bereichs Reporting und Analysen am IGES Institut.
IGES Institut weist auf Datenausweitung beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit hin
Gemäß der letzten Information des FDZ Gesundheit von Anfang Juni soll es voraussichtlich ab dem August 2025 möglich sein, erstmalig Anträge für die Nutzung eines neuen Datenbestands pseudonymisierter Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen zu stellen. Damit lassen sich auf einer Datenbasis, die rund 73 Millionen Versicherte mit ihren Stammdaten, den Arzneimittelverordnungen sowie den ambulanten und stationären Diagnosen, Leistungen und Kosten, umfasst, Analysen zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung, der Nutzung des Versorgungssystems und der hierfür anfallenden Kosten realisieren. Perspektivisch sollen – so vom FDZ Gesundheit verlautbart – Routinedaten weiterer Leistungsbereiche (Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege (HKP) etc.), der Pflege sowie Informationen aus den elektronischen Patientenakten (ePA) und der klinischen Krebsregister schrittweise in den Datenbestand integriert werden.
Laut Zich startet mit dem Angebot des FDZ Gesundheit eine „neue Ära der Versorgungsforschung“, um die Versorgungsqualität und Gesundheitsversorgung zu verbessern. Das FDZ Gesundheit ist am Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der Forschungsdatenzentrum Gesundheit-Verordnung (FDZGesV) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) konkretisiert. Die weit reichenden Nutzungszwecke der Daten sind im § 303e Absatz 2 SGB V gefasst.
„Im aktuellen Datenmodell des FDZ Gesundheit können mindestens die Jahre 2019 bis 2023 ausgewertet werden. Ältere Datenmodelle beinhalten sogar Zeitreihen zurück bis in das Jahr 2009“, erläutert Zich. Der Zugang zur Arbeitsumgebung des FDZ Gesundheit erfolgt in einem streng geregelten Verfahren und wird erst nach erfolgreicher Antragsprüfung eröffnet. Innerhalb der gesicherten Infrastruktur des FDZ können dann die vorbereiteten Analysen geführt werden. Zich empfiehlt, sich ausführlich mit den Kriterien der Nutzung, den Anforderungen an die Antragstellung und der Datenstruktur vertraut zu machen, um Forschungsvorhaben präzise planen und beantragen zu können.
IGES Institut hat Kalkulations-Tool für Projektvorbereitung entwickelt
Experten am IGES Institut hätten dafür ein eigenes Kalkulations-Tool entwickelt, um neben der Abstimmung der Forschungsfragen, der Machbarkeitsprüfung und Vorbereitung der Antragstellung sowie der Entwicklung der Analyseskripte auch bei der Abschätzung der entstehenden Nutzungsgebühren zu unterstützen.
Das IGES Institut befasst sich seit seiner Gründung im Jahr 1980 in vielfältigen Projekten mit der Nutzung von Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen – also so genannten Real World Daten (RWE) – in jüngster Zeit vor allem auch im Zusammenhang mit Projekten des Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Aus der Zusammenarbeit mit dem Forschungsdatenzentrum beim Statistischen Bundesamt (DRG- & PEPP-Statistik) liegen zudem umfangreiche Erfahrungen zu den Prozessen der Antragstellung, der Datenanalyse und der datenschutzkonformen Ergebnisaufbereitung innerhalb geschützter FDZ-Infrastrukturen vor.
