Albrecht: Ambulantisierung wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Krankenhausreform

Auf die Rolle der Ambulantisierung als Erfolgsfaktor für die Krankenhausreform hat der IGES-Geschäftsführer Dr. Martin Albrecht hingewiesen. Auf dem diesjährigen Neuen Qualitätskongress warnte er zudem vor Fehlanreizen durch Hybrid-DRGs, die der Ambulantisierung im Wege stehen könnten.

Berlin, 17. November 2025 (IGES Institut) – „Ambulantisierung ist eine wesentliche, wenn nicht die wesentliche Voraussetzung, damit die Krankenhausreform überhaupt gelingen kann, so wie sie gedacht ist“, sagte Dr. Albrecht auf der Fachveranstaltung der Gesundheitsstadt Berlin. Albrecht, zugleich Leiter des Bereichs Gesundheitspolitik am IGES Institut, verdeutlichte dies anhand der drei Hauptziele der Krankenhausreform.

Ambulantisierung zur Reduzierung des Investitionsbedarfs

Das erste große Ziel sei klar: „Es gibt zu viele, zu wenig spezialisierte und auch kleine Krankenhausstandorte in Deutschland". Man wolle eine Leistungskonzentration an größeren Standorten erreichen, damit dort dann die Strukturvoraussetzungen bezüglich Personalvorhaltung und Ausstattung erfüllt werden könnten. Theoretisch gehe dies auch ohne Ambulantisierung, indem man die bestehenden Fälle einfach stärker an Standorten konzentriere, räumte Albrecht ein. Allerdings wolle man gleichzeitig den Investitionsbedarf möglichst geringhalten. Denn würden die kleinen, schlecht ausgelasteten Standorte ihr komplettes Fallreservoir an die großen Standorte übertragen, „bedeutete das natürlich enormen Investitionsbedarf an diesen größeren Standorten".

Als zweiten Punkt nannte Albrecht die Kosten, um die Bedeutung des Erfolgsfaktors Ambulantisierung zu erläutern. Die Krankenhausausgaben seien der größte Ausgabenblock in der Gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, und auch im internationalen Vergleich werde für vollstationäre Versorgung pro Kopf relativ viel in Deutschland ausgegeben. Man erhoffe sich mit der Ausgliederung vieler bisher vollstationärer Fälle in ambulante Versorgungsformen eine starke Kostensenkung.

Ambulantisierung gegen den Fachkräftemangel

Das dritte Argument sei die Fachkräftesicherung, hob Albrecht hervor. Man habe festgestellt, dass infolge des Fallzahlrückgangs der vergangenen Jahre die technische Produktivität – also wie viele Fälle auf eine Vollzeitkraft im Krankenhaus kommen - stark gesunken sei. Die vollstationäre Struktur binde das Personal sehr stark bezüglich der Vorhaltung. Die Hoffnung sei, dass mit einer stärkeren ambulanten Versorgung ein Produktivitätsanstieg verbunden sei: „Eine Fachkraft kann ambulant in der Regel mehr Fälle versorgen, weil die Vorhalte-Anforderungen eben nicht so hoch sind". Ferner ging es auch darum, Personal zu entlasten, da insgesamt weniger Schichtdienste anfielen.

Albrecht wies mit Blick auf das Ambulantisierungspotenzial auf die “ sehr ambitionierten Zielvorgaben“ des Gesetzgebers im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hin. Demnach erwarte man ein Million Fälle ab nächstem Jahr, 1,5 Millionen dann ab 2028 und bis zu zwei Millionen in 2030. “Das Potenzial ist da“, betont Albrecht. IGES etwa habe für die ursprüngliche Hybrid-DRG-Auswahl vom Frühjahr 2025 bereits 1,2 Millionen adressierbare Fälle geschätzt. Auch das Ambulantisierungspotenzial, welches sich aus dem AOP-Gutachten des IGES ergebe, wäre langfristig deutlich höher.

Ambulantisierung als Herausforderung für die Krankenhausplanung

Albrecht problematisierte ferner die komplexen Herausforderungen der Integration von Ambulantisierung in die Krankenhausplanung: „Wie wird denn dieser Schub an Ambulantisierung zukünftig in der Krankenhausplanung berücksichtigt werden?" Der Gesundheitsökonom identifizierte drei ungeklärte Problemfelder. Es sei erstens unklar, auf welcher Basis das Ambulantisierungspotenzial in eine Mehrjahresplanung eingebaut werden solle - ob auf Grundlage der aktuellen AOP- oder Hybrid-DRG-Auswahl, kombiniert oder mit Erweiterungspotenzialen. Unklar sei zudem, ob es hierbei einheitliche Vorgehensweisen der Bundesländer geben solle.

Zweitens müssten Krankenhausplaner realistische Umsetzungsvoraussetzungen berücksichtigen, wenn in der Planung von einer umfangreichen Verlagerung stationärer Fälle ausgegangen werde - von vertragsärztlichen Versorgungs- und Pflegekapazitäten bis hin zu Transport- und Nachsorgefragen, besonders mit Blick auf ältere, multimorbide Patienten in ländlichen Gebieten.

Fehlanreize durch Hybrid-DRG für Krankenhäuser

Kritisch bewertete Albrecht mögliche, im Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetztes, KHAG, enthaltene Fehlanreize für Krankenhäuser durch Hybrid-DRG. So sei vorgesehen, dass Hybrid-DRG-Leistungsfälle nicht bei der Vorhaltevergütung berücksichtigt würden. Die Frage sei, welche Rückwirkungen das auf die Erfüllung von Qualitätskriterien und die Mindestvorhaltezahlen habe. „Eventuell fallen Arztkapazitäten weg und die Frage ist, ob damit nicht auch Fehlanreize verbunden sind, dass ein Krankenhaus sich gut überlegt, inwieweit es ambulantisiert und dadurch eventuell die Möglichkeiten für weiterhin stationäre Leistungsangebote einschränkt.“ Erfülle es nämlich infolge der Ausgliederung von Hybrid-DRG-Fällen die Qualitätskriterien der damit zuvor verbundenen Leistungsgruppen nicht mehr, müsse es eventuell sein gesamtes stationäres Angebot in diesen Leistungsbereichen aufgeben.