Experten zu Klinikfinanzierung: Vorschläge für umfangreichere Investitionsförderung

Offensichtlich verabschieden sich die Bundesländer still und leise aus der der Krankenhausfinanzierung. In den vergangenen 16 Jahren haben sie die Förderung der Krankenhausinvestitionen um 25 Prozent verringert. Professor Bert Rürup und das IGES Institut haben im Auftrag der Bundesgesundheitsministerin einen Alternativvorschlag zur Finanzierung der Kliniken erarbeitet.

Berlin, 3. April 2008 (IGES Institut) - Im Prinzip hat jedes Krankenhaus, das im Krankenhausbedarfsplan eines Bundeslandes aufgenommen wurde, Anspruch auf staatliche Förderung. Doch die Länder kommen dieser Verpflichtung immer weniger nach. Die Zuschüsse für Gebäude und Großgeräte sinken ständig. Investierten die Länder im Jahr 1991 noch 3,6 Milliarden, so waren es 2006 gerade noch 2,7 Milliarden Euro. Bislang bestimmen die Länder alleine über die Höhe der Zuschüsse und die Vergabemodalitäten.

Der Finanzwissenschaftler Bert Rürup und das IGES Institut zeigen, wie die Umstellung auf eine monistische Krankenhausfinanzierung bewerkstelligt werden kann. Die Expertise haben sie im Auftrag des Bundeministeriums für Gesundheit erstellt.
Kern des Vorschlags ist, den Umfang der Investitionsförderung deutlich zu erhöhen, die Fördermittel zukünftig aber leistungsorientiert und unbürokratisch zu verteilen.
Zu diesem Zweck ist wie bisher eine Finanzierung aus Steuergeldern vorgesehen, allerdings zahlen die Länder die Mittel nicht direkt aus. Die zukünftige Investitionsförderung erfolgt in Form von Steuerzuschüssen in den Gesundheitsfonds.
Als aktuelle Orientierungsgröße für die Investitionsförderung wird ein Wert von fünf Milliarden Euro ermittelt. Die hierfür erforderlichen Gelder werden als Vorwegabzug vom Umsatzsteueraufkommen aufgebracht, das den Ländern zusteht. Jede Klinik soll Investitionsmittel gemäß ihrer Behandlungsleistung erhalten. Hiervon ist eine verbesserte Kapazitätssteuerung und Spezialisierung der Krankenhäuser zu erwarten.

Um jedoch wettbewerbliche Fehlentwicklungen, insbesondere eine regionale Ausdünnung der elementaren Krankenhausversorgung , zu vermeiden, soll ein Teil der Investitionsförderung in einen Infrastrukturfonds fließen. Diese Mittel werden von den Bundesländern nach bundeseinheitlichen Verfahrensgrundsätzen in strukturschwachen Regionen eingesetzt. Im Rahmen dieser Grundsätze sollen die Bundesländer selbständig über den Mitteleinsatz bestimmen und neben einer Aufsichts- und Überwachungsfunktion in der regionalen Krankenhausversorgung auch ein aktives Steuerungsinstrument erhalten, um ihrer Sicherstellungsverantwortung zu entsprechen.
Das Bundesgesundheitsministerium bewertet die Vorschläge des Rürup-IGES-Gutachtens positiv. In den nächsten Wochen wird die Bundesregierung eine neues Gesetz zur Finanzierung der Kliniken vorlegen.