Pflegestützpunkte beraten höchst unterschiedlich

Ratsuchende in Pflegefragen finden je nach Wohnort ein sehr unterschiedliches Beratungsangebot vor. Die meisten Bundesländer haben dafür zwar sogenannte Pflegestützpunkte errichtet, doch deren Anzahl variiert regional sehr. Die Beratungsstellen sind außerdem vielerorts personell zu gering ausgestattet und setzen die gesetzlichen Vorgaben, auch mit Blick auf ihren Vernetzungsauftrag, sehr unterschiedlich um. Experten raten daher dazu, mehr bundesweit verbindliche Standards für die Arbeit der Pflegestützpunkte zu entwickeln.

Titel der Studie: Studie zur Erfüllung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sowie der Qualitätssicherung in Pflegestützpunkten

Hintergrund: Die Angebote der Sozialversicherungen sind für viele Versicherte schwer zu erfassen. Zugleich steigt jedoch der Beratungsbedarf vor allem im Bereich Pflege. Die 2008 entstandenen Pflegestützpunkte sollen bundesweit dabei unterstützen.

Fragestellung: Wie erfüllen Pflegestützpunkte ihre gesetzlichen Aufgaben (gem. § f 7 c Abs. 2 SGB XI), Versicherte über Angebote pflegerischer Leistungen und weiterer Hilfsangebote zu informieren und entsprechende Hilfe zu organisieren? Schaffen sie es, regionale Akteure zu vernetzen? Wie sichern sie die Qualität ihrer Arbeit?

Methode: Literaturrecherchen/-analyse, bundesweite Online-Befragung von Pflegestützpunkten (11/2017 bis 01/2018), Expertenworkshops, Datenanalyse mit Ableitung von Handlungsempfehlungen.

Ergebnisse: Pflegestützpunkte erfüllen ihre Aufgaben höchst unterschiedlich. Auch ihre Anzahl sowie Personalausstattung variieren regional sehr. Maßnahmen zur Qualitätssicherung stehen erst am Anfang. Bundesweit verbindliche Standards sollten entwickelt werden.

Autoren: Elisabeth Beikirch, Dr. Grit Braeseke, Claudia Pflug
    
Auftraggeber: Bundesministerium für Gesundheit

Schlagwörter: Pflegestützpunkte, gesetzliche Aufgaben, Qualitätssicherung, Bestandsaufnahme

Berlin, 26. April 2019 (IGES Institut) - Das ist ein Fazit einer Studie des IGES Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel war es, eine aktuelle Bestandsaufnahme der 2008 eingeführten Pflegestützpunkte (PSP) vorzunehmen. PSP sind ein ergänzendes Angebot zur individuellen Pflegeberatung der gesetzlichen Pflegekassen. Bundesweit gibt es rund 450 PSP. Lediglich Sachsen und Sachsen-Anhalt haben keine PSP errichtet und setzen auf eine sogenannte „vernetzte“ Pflegeberatung durch Kassen und andere Beratungsstellen. PSP sollen Pflegebedürftige und von Pflegedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen wohnortnah über bereitstehende Sozialleistungen und regionale Hilfsangebote informieren, beraten und zugleich beteiligte Akteure vor Ort vernetzen.

Diese Aufgaben werden allerdings derzeit regional höchst unterschiedlich umgesetzt. „Jedes Bundesland hat seine eigene Lesart entwickelt, was sich bis in den Beratungsalltag bemerkbar macht“, heißt es in der Studie. Dabei fungieren einige PSP lediglich als allgemeine Informations- und Auskunftsstelle, wie eine Art vorgelagerte Stelle zur eigentlichen Beratung durch die Pflegekassen, an die sie dann vermitteln. So praktizieren es hauptsächlich die PSP in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen. Andere PSP, vor allem in Baden-Württemberg, leisten umfassende Beratung sowie individuelle Fallsteuerung inklusive Hausbesuche. Sie bieten auch die Pflegeberatung gemäß Paragraf 7 a SGB XI an, die sonst die Berater der Pflegekassen erbringen. 2017 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass diese individuelle Pflegeberatung auch in PSP erfolgen soll.

Höchst unterschiedlich ist die Zahl der Ratsuchenden, die ein Berater jährlich betreut. Diese schwankt zwischen 325 Fällen und 1.500 Fällen, bezogen auf das Jahr 2016. Allerdings ist ein „Beratungsfall“ nicht einheitlich definiert. Die wöchentlichen Öffnungszeiten unterscheiden sich ebenso. Sie liegen zwischen Null, also nur nach Vereinbarung, und 43 Stunden. Kommt in Rheinland-Pfalz eine PSP-Vollzeitkraft auf 25.000 Einwohner, sind es Nordrhein-Westfallen mit 123.000 deutlich mehr Einwohner. Konkrete Vorgaben für die Personalausstattung der PSP haben nur fünf Bundesländer. Kein Bundesland hat die im Vorfeld der Gesetzgebung angedachte Größenordnung von einem Pflegestützpunkt pro 20.000 Einwohner als Zielmarke übernommen. Danach hätten bundesweit mehr als 4.000 PSP entstehen müssen.

Personalmangel scheint auch der Grund für Defizite bei der Netzwerkarbeit der PSP zu sein, um etwa neue, wohnortnahe und integrierte Versorgungskonzepte für die Pflege zu entwickeln. Zwar beteiligen sich 85 Prozent der befragten PSP an bestehenden regionalen Netzwerken, aber nur 38 Prozent sehen sich als aktive Treiber der regionalen Vernetzung. Nur ein Drittel gab an, für Vernetzungstätigkeiten ausreichend Personal zu haben.

Generell scheint laut der Studie die verbindlich geregelte Zusammenarbeit der PSP mit weiteren Akteuren der Pflege eher der Einzelfall zu sein. Konkrete, schriftlich fixierte Vereinbarungen haben nur ein Drittel der befragten PSP geschlossen, und dies mehrheitlich mit Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialämtern, die meist Träger der PSP sind. Nur zehn Prozent regeln konkret das Zusammenwirken mit weiteren relevanten Beteiligten wie mit Krankenhäusern, Pflegediensten, Ehrenamtlichen oder mit der Selbsthilfe.
Vor dem Hintergrund der Studienergebnisse urteilen die Autoren: „Insofern kann keinesfalls davon ausgegangen werden, dass der Rechtsanspruch der Versicherten auf wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung in Pflegestützpunkten bundesweit aktuell in vergleichbarer Art und Weise eingelöst wird.“

Um die Arbeit der PSP weiterzuentwickeln, empfehlen die IGES-Wissenschaftler acht Maßnahmen. Dazu gehören, die Beratungsarbeit der PSP bundesweit zu vereinheitlichen, die vorgesehene Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben bundeseinheitlich zu definieren und personell besser auszustatten sowie bestehende Landesrahmenverträge auf die jüngsten gesetzlichen Neuerungen hin zu überprüfen und anzupassen. Ferner sollte die individuelle Pflegeberatung konsequenter auch als Aufgabe aller PSP-Mitarbeiter und nicht nur der Angestellten von Pflegekassen gesehen werden.

Die „Studie zur Erfüllung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sowie der Qualitätssicherung in Pflegestützpunkten“ basiert auf umfangreichen Literaturanalysen, einer bundesweiten Online-Befragung von 184 Pflegestützpunkten sowie Experteninterviews.