Erprobung der neuen Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege abgeschlossen

Die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege hat einen weiteren entscheidenden Schritt genommen. Der Pilotversuch mit einem neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und der Darstellung der Ergebnisse ist abgeschlossen. Danach ist das neue Prüfverfahren grundsätzlich gut durchführbar. Allerdings zeigt sich auch, dass der Wechsel von dem bisherigen zu dem neuen Prüfverfahren eine große Herausforderung darstellen wird. Das vom Qualitätsausschuss Pflege mit der Pilotierung beauftragte IGES Institut hat 26 Empfehlungen formuliert, wie das Prüfverfahren modifiziert werden könnte.

Berlin, 18. März 2021 (IGES Institut) - Das geht aus dem Abschlussbericht über die Erprobung des neuen Verfahrens hervor, den der Qualitätsausschuss Pflege jetzt auf seiner Website veröffentlicht hat. Ziel der Pilotierung war es zu erproben, inwiefern das neue Verfahren für die Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege praktikabel und zuverlässig ist, um es dann auf Basis dieser Praxiserfahrungen weiterzuentwickeln, bevor es in der Fläche zum Einsatz kommt.

Zur Sicherstellung der Qualität in der ambulanten Pflege führen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung jährliche Prüfungen bei Pflegediensten durch. Die Ergebnisse werden bisher als sogenannte „Pflegenoten“ veröffentlicht, sodass sich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen über die Qualität von Pflegediensten informieren können. Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze wurde beschlossen, das Verfahren für die Qualitätsprüfung zu überarbeiten.

Der zuständige Qualitätsausschuss Pflege hat daher die Entwicklung eines neuen Verfahrens für die Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege in Auftrag gegeben. Die Verfahrensentwicklung wurde 2018 mit der Vorlage des Abschlussberichts durch Prof. Dr. Büscher (Hochschule Osnabrück) und Prof. Dr. Wingenfeld (Universität Bielefeld) abgeschlossen . Mit der gesetzlich vorgesehenen Pilotierung des Verfahrensentwurfs hat der Qualitätsausschuss Pflege im Jahr 2019 das IGES Institut beauftragt.

Im Rahmen der Pilotierung führten Prüferinnen und Prüfer des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung und des Prüfdiensts der privaten Krankenversicherung zwischen Oktober und Dezember 2019 bei 80 Pflegediensten Qualitätsprüfungen nach dem neuen Verfahren durch. Während und nach den Prüfungen berichteten die Prüfer und die Pflegedienste von ihren Erfahrungen. Weiterhin wurden die Landesverbände der Pflegekassen und pflegebedürftige Menschen zu dem neuen Verfahren befragt. Das IGES Institut wertete die so gesammelten Daten aus und entwickelte Empfehlungen für Verbesserungen des neuen Prüfverfahrens.

Die von IGES entwickelten Empfehlungen lassen sich zwei Gruppen zuordnen: In der ersten geht es vor allem darum, die Zuverlässigkeit des neuen Verfahrens zu verbessern sowie den Wechsel zu dem neuen Prüfverfahren erfolgreich zu gestalten. Die Empfehlungen in der zweiten Gruppe betreffen technische Eigenschaften oder einzelne Aspekte des Verfahrens. Zum Teil können diese Empfehlungen durch einfache Änderungen oder zusätzliche Erläuterungen adressiert werden. Zum Teil bedarf es jedoch auch weitreichenderer Überarbeitungen, wie zum Beispiel bei dem Prüfverfahren für Intensivpflegedienste. Mehrere Empfehlungen weisen auch auf Themen hin, zu denen eine intensive Fortbildung der Prüferinnen und Prüfer stattfinden sollte, wie z. B. das Begründen der Bewertungen.

Der Qualitätsausschuss Pflege wird die Empfehlungen des IGES Instituts beraten und über Anpassungen entscheiden. Sobald das finale Verfahren vorliegt, werden die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie die Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung in der ambulanten Pflege überarbeitet und schließlich die Richtlinien über die Durchführung der Qualitätsprüfungen angepasst werden. Danach kann es zur Anwendung des neuen Verfahrens kommen.