Evaluation: Lieferengpass-Gesetz zeigt gemischte Ergebnisse nach zwei Jahren

Das vor gut zwei Jahren als Reaktion auf gravierende Arzneimittelknappheiten verabschiedete Gesetz gegen Lieferengpässe zeigt erste messbare Wirkung – jedoch nur in Teilbereichen. Deutliche Verbesserungen gab es bei Kinderarzneimitteln. Die Zahl der insgesamt von Lieferengpässen betroffenen Arzneimittel ging zurück, wenn auch minimal. Dennoch nahmen Engpass-Meldungen bei Medikamenten zu, die als besonders versorgungsrelevant gelten, darunter auch Kinderarzneimittel.

Berlin, 9. Dezember 2025 (IGES Institut) - Das zeigt eine Evaluation des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) des IGES Instituts für den Pharmaverband Pro Generika. Demnach ist das Niveau der Meldungen über Engpässe im Zeitraum 2024 und 2025 nur geringfügig niedriger als bei Inkrafttreten des ALBVVG im Juli 2023: Rund 1,8 Prozent der etwa 70.000 verfügbaren Arzneimittel sind regelmäßig von Lieferengpässen betroffen. Dies entspricht 270 bis 280 Substanzen, wobei immer wieder unterschiedliche Wirkstoffe betroffen sind. Hauptursachen von Lieferengpässen sind weiterhin Produktionsprobleme und erhöhter Bedarf.

Versorgungskritische Meldungen bei Antibiotika nehmen zu

Bei Antibiotika zeigt sich ein gemischtes Bild. Zwar gingen die Meldungen seit Mitte 2023 insgesamt zurück, doch erhöhte sich die Zahl versorgungskritischen Meldungen. Vor Inkrafttreten des ALBVVG (2023) waren vier Antibiotika von kritischen Meldungen betroffen, im Sommer 2025 waren es zehn Antibiotika; also mehr als doppelt so viel.

Noch problematischer ist die Lage bei Krebsmedikamenten: Bei Onkologika sind aktuell (Stand 2025) mehr Wirkstoffe von Lieferengpässen betroffen als vor dem ALBVVG. Die Zahl der Meldungen zeigt nach zwischenzeitlichem Rückgang wieder steigende Tendenz, betroffen sind teilweise andere Wirkstoffe als vor dem ALBVVG. Und auch die Zahl der versorgungskritischen Meldungen ist höher als vor dem ALBVVG.

Deutlich weniger gemeldete Lieferengpässe bei Kinderarzneimitteln

Spürbar gesunken sind hingegen sowohl die Zahl der gemeldeten Lieferengpässe als auch die Anzahl betroffener Wirkstoffe bei Kinderarzneimitteln. Knapp 140 Wirkstoffe für Kinder - hauptsächlich gegen Infektionen, Epilepsie oder Krebs - sind von Lieferengpässen betroffen (Stand Sommer 2025).

Kaum mehr Produktionsstätten für Arzneimittel

Allerdings bleibt die Marktkonzentration problematisch: 60 Prozent der Kinderarzneimittel werden nach wie vor von jeweils nur einem einzigen Konzern angeboten. Das ALBVVG hat bisher nicht wie angestrebt dazu geführt, dass insgesamt mehr Konzerne im Markt aktiv sind. Für zwölf Wirkstoffe nahm seit Einführung des ALBVVG die Anzahl der Konzerne zu, darunter für Fiebersäfte mit dem Wirkstoff Ibuprofen, für acht reduzierte sie sich.

Ein zentrales Ziel des Gesetzes – die Stärkung europäischer Produktion – wurde bisher kaum erreicht. Die Evaluation zeigt nur anekdotische Ergebnisse zur Entwicklung von Produktionsstätten. Bei Krebsmedikamenten konzentrierten sich Investitionen der Industrie vorrangig auf Forschung, Entwicklung und Herstellung innovativer Therapien.

Mehrkosten in Höhe von geschätzt 27 Millionen Euro für die Krankenkassen

Die Evaluation beinhaltete auch Schätzungen zu Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen durch die gesetzlichen Vorgaben, wobei nur Mehrkosten eingeflossen sind, die eindeutig dem ALBVVG zuzuordnen waren. Sie zeigt nur punktuell höhere Kosten je Tagesdosis bei bestimmten Arzneimittelgruppen, die sich auf bis zu rund 27 Millionen Euro summieren lassen. So belaufen sich etwa die Mehrausgaben durch das Verbot von Rabattverträgen bei Kinderarzneimitteln nach IGES-Schätzung auf 2,4 Mio. Euro bis 7,6 Mio. Euro im Jahr 2024 und 5,2 Mio. Euro bis 16,6 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2025. Zudem ergaben sich Mehrkosten durch Anhebung des Basispreises und Festbetrags im Jahr 2024 in Höhe von 0,6 Mio. Euro sowie im ersten Halbjahr 2025 von 1,9 Mio. Euro. Wichtig ist den Autoren zufolge dabei, dass viele dieser Kosteneffekte bereits vor dem ALBVVG eingesetzt hatten.

Informationsstand zu Lieferengpässen verbessert

Positiv entwickelt sich laut der Evaluation das im Gesetz vorgesehene Frühwarnsystem: Eine Basisplattform ist seit dem zweiten Quartal 2025 verfügbar und soll bis Ende 2025 vollständig implementiert werden. Demzufolge scheint sich laut IGES der Informationsstand zu Lieferengpässen verbessert haben. Unklar ist jedoch laut den Autoren weiterhin, ob es in Zeiten mit hohen Infektionszahlen etwa von Grippe erneut zu Versorgungsengpässen kommen könnte.

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