Gesundheitsreform: IGES-Geschäftsführer Albrecht sieht Chancen, aber auch Belastungen für Beitragszahler

Der Geschäftsführer des IGES Instituts, Dr. Martin Albrecht, hat den gestern vom Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Gesundheitsreform grundsätzlich positiv bewertet. In einem Interview mit dem Nachrichtensender n-tv sagte der Gesundheitsexperte: „Wenn die Maßnahmen wirklich umgesetzt werden, sollte es gelingen, eine Beitragssatzstabilisierung in den nächsten Jahren hinzubekommen.“

Berlin, 29. April 2026 (IGES Institut) – Der Großteil der Maßnahmen ziele auf eine Dämpfung der Ausgaben ab. „Es gibt allerdings auch einen Teil, der zu Einnahmesteigerungen führt", hebt Albrecht hervor. Dies belaste Beitragszahler und Arbeitgeber und trage zu rund einem Viertel zum Gesamteffekt bei.

Belastungen durch die Gesundheitsreform seien breit verteilt

Auf die Frage nach Gewinnern und Verlierern der Reform betonte Albrecht, die Belastungen seien sehr breit verteilt: Die Verdienste im Gesundheitswesen würden nicht mehr so stark steigen wie in den letzten Jahren. Auch werde der wirtschaftliche Druck auf die Leistungsanbieter zunehmen und auch Versicherte, Beitragszahler und Arbeitgeber würden mehr belastet.

Dennoch sieht er alle Gruppen letztlich als potenzielle Gewinner: „Wenn es gelingt, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, dann gewinnen alle. Denn das ist die Grundlage dafür, dass strukturelle Reformen durchgeführt werden können, die absolut notwendig sind im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen des Gesundheitswesens und auch um die Innovationsfähigkeit des Gesundheitswesens langfristig zu erhalten.", erläutert der Leiter des Bereichs Gesundheitspolitik am IGES Institut.

Reformen bei beitragsfreier Ehepartner-Mitversicherung vertretbar

Als vertretbare Maßnahme bezeichnete Dr. Albrecht auch die geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Dies sei durchaus begründbar, denn es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung. Zudem sehe der Entwurf zahlreiche Ausnahmen vor: Haushalte mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen seien ebenso ausgenommen wie Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Der zusätzlich erhobene Beitrag sei einkommensabhängig gestaltet und berücksichtige damit die wirtschaftliche Situation der Betroffenen. Die zu erwartenden Mehreinnahmen blieben zudem deutlich hinter dem zurück, was frühere Reformvorschläge angedacht hatten.

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