Pflegeberatung: Zufriedenheit und Angebotsvielfalt steigen, Bekanntheit noch ausbaufähig

Die Pflegeberatung der Pflegekassen kommt bei ihren Nutzern gut an, ist aber bei vielen noch nicht ausreichend bekannt. Zwar werden Pflegebedürftige von ihrer Pflegekasse über das Beratungsangebot informiert, dennoch kennt rund ein Drittel der Nicht-Nutzer das Angebot nicht. Wer den gesetzlichen Anspruch auf Beratung nutzt, ist damit überwiegend zufrieden: 87 Prozent bewerten die erlebte Beratung positiv.

Berlin, 07. August 2026 (IGES Institut) – Das geht aus einer Evaluation der Pflegeberatung nach §7a Sozialgesetzbuches (SGB) XI hervor, die das IGES Institut für den GKV-Spitzenverband erarbeitet hat. Demnach erinnert sich nur gut jeder zweite Nicht-Nutzer einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (56 Prozent) daran, von seiner Pflegekasse über das Angebot informiert worden zu sein. Bei den tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzern liegt der Anteil mit 89 Prozent deutlich höher. Unter den Nicht-Nutzern ist 33 Prozent das Beratungsangebot unbekannt. Die IGES-Gutachter empfehlen daher, die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pflegeberatung zu verbessern, insbesondere durch die Pflegekassen, die für Versicherte derzeit der wichtigste Informationsweg sind.

Geringerer Informationsstand bei Menschen mit Migrationshintergrund

Besonders selten nehmen Menschen mit Migrationshintergrund das Pflegeberatungsangebot nach § 7a SGB XI in Anspruch. Auf sie entfallen im Durchschnitt sieben Prozent aller Beratungen. Die geringere Nutzung geht mit einem geringeren Kenntnisstand einher: Unter den Personen, die das Beratungsangebot nicht nutzen, ist Menschen mit Migrationshintergrund das Angebot deutlich häufiger unbekannt als Menschen ohne Migrationshintergrund (44 gegenüber 32 Prozent). Zudem erinnern sie sich seltener daran, von ihrer Pflegekasse über das Beratungsangebot informiert worden zu sein (44 gegenüber 57 Prozent).

Immer mehr Ratsuchende bewerten Pflegeberatung positiv

Gestiegen im Vergleich zur vorausgegangenen Evaluation ist die positive Bewertung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: 87 Prozent der Befragten sind zufrieden, das sind fünf Prozentpunkte mehr als bei der vorausgegangenen Erhebung 2023. 90 Prozent gaben an, ausreichend Zeit für ihren Gesprächsbedarf gehabt zu haben. Drei Viertel wussten nach der Beratung, was als Nächstes zu tun ist.

Im Fokus der Gespräche stehen am häufigsten die Leistungen der Pflegeversicherung, wie 74 Prozent der Ratsuchenden berichten. 30 bis 40 Prozent wollen etwas über Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen erfahren.

Prävention als Thema der Pflegeberatung spielt noch Nebenrolle

Das Thema Prävention und Gesundheitsförderung spielt in der Beratungspraxis dagegen eine vergleichsweise kleine Rolle, wie schon die Evaluation 2023 zeigte. Aktuell geben rund zehn Prozent der Ratsuchenden Prävention und Gesundheitsförderung als einen von mehreren möglichen Anlässen für ihr Beratungsgespräch an. Dass hier noch Potenzial besteht, zeigt sich auf mehreren Ebenen: Gut ein Drittel der Beratungsstellen (36 Prozent) sieht den Beratungsbedarf dafür noch nicht gedeckt. Passend dazu kennt bislang nur rund ein Viertel der Nutzer entsprechende Möglichkeiten zur Prävention und Gesundheitsförderung für Pflegebedürftige (24 Prozent) beziehungsweise für pflegende Angehörige (16 Prozent). Umso bemerkenswerter ist das Interesse: Knapp die Hälfte derjenigen, denen diese Angebote noch unbekannt sind, äußert konkretes Interesse an mehr Informationen dazu. Wird das Thema tatsächlich besprochen, fällt die Bilanz positiv aus: Rund 85 Prozent der Berater berichten von konkret vereinbarten Maßnahmen, etwa zur Bewegungsförderung und Sturzprävention oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Verbesserte Angebotsstrukturen der Pflegeberatung

Verbessert haben sich auch die Angebotsstrukturen der Pflegeberatung. Spezialisierte Angebote für Menschen mit demenzieller Erkrankung oder psychischer Erkrankung, für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit Behinderung sind jeweils in 62 bis 72 Prozent der untersuchten Regionen vorhanden. Lücken zeigen sich etwas häufiger in ländlichen als in städtischen Regionen. Am seltensten fehlen Angebote für Menschen mit Demenz, in 33 Prozent der ländlichen und 21 Prozent der städtischen Gebiete. Da pflegebedürftige Menschen mit demenzieller Erkrankung mit durchschnittlich 29 Prozent einen großen Teil des monatlichen Beratungsaufkommens ausmachen, ist laut den Autoren die flächendeckende Bedarfsdeckung dafür besonders wichtig.

Drei Prozent der Leistungsbezieher nutzen Pflegeberatung

Unverändert seit der Evaluation 2023 nutzen drei Prozent der Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, das Angebot der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI der Pflegekassen. Ein möglicher Grund dafür ist, dass immer mehr Menschen mit geringerem Pflegebedarf Leistungen beziehen. Gerade sie benötigen seltener eine Beratung. Dadurch bleibt der prozentuale Anteil niedrig, obwohl die Zahl der Beratungen leicht steigt. Der tatsächliche Anteil der Personen, die Pflegeberatung in Anspruch nehmen, dürfte allerdings deutlich höher liegen. Denn neben den Pflegekassen bieten auch Pflegestützpunkte, kommunale Beratungsstellen oder Angebote der Altenhilfe Pflegeberatung an. Über deren Nutzung liegen, abgesehen von den Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI, jedoch kaum belastbare Daten vor.

Pflegeberatung zu Hause wird geschätzt

Gegenstand der Evaluation waren auch die verpflichtenden Beratungsbesuche in der Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Bezieher von Pflegegeld. Diese werden überwiegend von ambulanten Pflegediensten durchgeführt (86 Prozent). Ihre Wirksamkeit wird von beiden Seiten hoch eingeschätzt: 92 Prozent der Berater sind der Auffassung, dass die Pflegebedürftigen im Anschluss ihre Leistungsansprüche genau kennen. Umgekehrt bestätigen dies 78 Prozent der Pflegegeldbezieher. Bei rund zwei Dritteln hat sich eigenen Angaben zufolge ihre häusliche Pflegesituation durch die Beratungsbesuche verbessert. Dass dabei eine nicht sichergestellte Pflege festgestellt wird, kommt nur selten vor: Dies ist - bezogen auf einen Zeitraum von vier Wochen - bei gut zwei Prozent der Beratungsbesuche der Fall.

Erkenntnisse unterstützen Pflegereform

Die IGES-Ergebnisse sind auch mit Blick auf die sich abzeichnende Pflegereform durch das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) relevant: Sie sieht vor, die bestehenden Beratungsformen zusammenzuführen. Für zwei dieser Beratungsformen - die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI - liefert die Evaluation wichtige Erkenntnisse, die für die Gestaltung dieser Veränderung relevant sein könnten.

Die gesetzlich alle drei Jahre vorgesehene Evaluation der Pflegeberatung hat das IGES Institut 2026 bereits zum dritten Mal in Folge durchgeführt. Grundlage waren mehrere Datenquellen, darunter Daten der amtlichen Statistik, eine Online-Befragung der Pflegekassen sowie Befragungen von Versicherten, Pflegeberatern und Beratungsstellen. Hinzu kam eine Strukturdatenerhebung zu Pflegestützpunkten.

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