Mehr Anträge auf Pflegeleistungen: IGES-Gutachten analysiert die Ursachen
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 deutlich stärker gestiegen, als es der demografische Wandel allein erklären würde. Getrieben wird dies hauptsächlich durch deutlich mehr Erstanträge auf ambulante Pflegeleistungen, insbesondere von jüngeren, im Durchschnitt weniger stark beeinträchtigten Versicherten. Als Ursachen kommen vor allem gesellschaftliche Entwicklungen in Betracht– wie bessere Informationsmöglichkeiten und eine Entstigmatisierung von Pflegebedürftigkeit –, die zu einem veränderten Antragsverhalten geführt haben. Teilweise zeigen sich auch Schwächen des ebenfalls 2017 eingeführten Begutachtungsinstruments. Das IGES-Gutachten empfiehlt daher, das Begutachtungsinstrument und -verfahren zu überprüfen. Zudem sollte zeitnah eine Anpassung der Bewertungssystematik an die von den Expertengremien vor der Pflegereform 2017 empfohlenen Einstellungen geprüft werden. In einem weiteren Schritt sollte eine vertiefende Überprüfung der methodischen Ansätze des Begutachtungsinstruments erfolgen.
Berlin, 19. Mai 2026 (IGES Institut) – Das geht aus einem Gutachten des IGES Instituts für den GKV-Spitzenverband hervor. Demnach waren im Jahr 2017 rund 3,3 Millionen Versicherte der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) pflegebedürftig, was einem Anteil von 4,6 Prozent der Versicherten entspricht. Kurz nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde prognostiziert, dass die Zahl der Pflegebedürftigen aufgrund der Umstellung sowie demografisch bedingt bis 2050 auf 5,1 Millionen steigen würde. Diese Zahl wurde aufgrund der weit über den Erwartungen liegenden Entwicklung der neuen Fälle von Pflegebedürftigkeit bereits 2023 überschritten. Bis 2024 stieg die Zahl weiter auf 5,5 Millionen, was einer Pflegeprävalenz von 7,6 Prozent entspricht.
Mehr Erstanträge auf Pflegebedürftigkeit, mehr jüngere Antragsteller
Dieses Wachstum geht vor allem auf eine steigende Anzahl von Erstanträgen zurück, die zwischen 2018 und 2024 um gut ein Viertel zunahmen. 2024 stellten rund 1,34 Millionen SPV-Versicherte erstmals einen Antrag auf ambulante Pflegeleistungen – etwa 273.000 mehr als 2018. Besonders dynamisch entwickelten sich die Neueintritte in Pflegegrad 1: Im Jahr 2024 erhielten rund 390.000 Menschen aufgrund eines Erstantrags den Pflegegrad 1 – fast 129.000 mehr als 2018. Im Pflegegrad 2 beträgt der Zuwachs rund 77.000 Personen auf rund 488.000 im Jahr 2024. Die Inzidenz der Pflegegrade 4 und 5 sank dagegen nahezu kontinuierlich. Die Erfolgsquote eines Antrags lag über alle Altersgruppen im Jahr 2024 bei gut 80 Prozent, um 2,5 Prozentpunkte niedriger als 2018.
Besonders ausgeprägt ist die Zunahme von Pflegeanträgen bei jüngeren Altersgruppen. Bei den unter 65-Jährigen stieg die Erstantragsquote zwischen 2018 und 2024 um 70,7 Prozent – mehr als doppelt so stark wie im Gesamtdurchschnitt. So wuchs die die Zahl der Neueintritte in eine Pflegestufe in dieser Gruppe von 157.000 auf 259.000 (plus 65 Prozent). Folge dieses Musters ist eine zunehmend längere Verweildauer im Leistungsbezug, da jüngere Menschen mit weniger schweren Beeinträchtigungen statistisch länger in der Pflegeversicherung verbleiben.
Doppelt so viele Erstbegutachtungen für Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen
Noch deutlicher fällt der Anstieg bei Kindern und Jugendlichen aus. Bei den unter 15-Jährigen stieg die Pflegeprävalenz von 1,26 auf 3,00 Prozent (plus 138 Prozent), bei den 15- bis unter 20-Jährigen von 1,23 auf 2,57 Prozent (plus 108 Prozent). Absolut hat die Zahl der Pflegebedürftigen unter 20 Jahren seit 2017 um fast 275.000 Personen zugenommen. Die Zahl der Erstbegutachtungen von Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verdoppelte sich im Zeitraum 2018 bis 2024 – von rund 40.000 auf rund 81.000. Im Unterschied zu älteren Erwachsenen blieb die Erfolgsquote eines Antrags bei Kindern und Jugendlichen dabei konstant bei knapp 88 Prozent.
Der Anstieg bei Kindern und Jugendlichen geht vor allem auf die häufigere Beantragung von Pflegeleistungen vor dem Hintergrund von psychischen und Verhaltensstörungen – insbesondere ADHS, Autismus und kombinierte Entwicklungsstörungen – zurück. Insgesamt machen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 20 Jahre zwar nur einen kleinen Teil aller Pflegebedürftigen aus – im Jahr 2024 waren es 390.000 Personen bzw. 6,9 Prozent, die meisten (5,4 Prozent) davon jünger als 15 Jahre. Da sie jedoch in vielen Fällen vermutlich lange Pflegeleistungen beziehen werden, stellen sie einen relevanten Faktor für die Leistungsausgaben der Pflegekassen dar.
Gesellschaftliche Entwicklungen als Haupttreiber
Die Gutachter untersuchten mögliche Ursachen des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen. Als besonders relevante Einflussfaktoren identifizierten sie vor allem, dass es inzwischen mehr Informationen über die Pflegeversicherung sowie eine aktive Weitergabe von Hinweisen zur Antragstellung etwa durch Akteure des Gesundheits- und Sozialwesens gibt. Hinzu kommt eine gesellschaftliche Entstigmatisierung von Pflegebedürftigkeit. Sie wird zunehmend als normale Folge altersbedingter Gesundheitsveränderungen wahrgenommen, bei Kindern und Jugendlichen vielfach als selbstverständlicher Bestandteil bestimmter Erkrankungen, insbesondere psychischer und Verhaltensstörungen. Bei Kindern und Jugendlichen spielt zudem eine Rolle, dass Eltern über soziale Medien besser vernetzt sind und entsprechend häufig auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen werden.
Instrument und Verfahren der Begutachtung überprüfen
Derzeit können Versicherte Pflegeleistungen ist ohne jegliche Begründung oder Fundierung durch Unterlagen wie Befunde beantragen. Diese Niedrigschwelligkeit ist einerseits ein Vorteil, andererseits trägt sie vermutlich auch dazu bei, dass vermehrt offensichtlich unbegründete Anträge gestellt werden: Im Jahr 2017 wurde bei den Begutachtungen, die nicht zu einem Pflegegrad führten in etwa 45 % der Fälle keinerlei Beeinträchtigung festgestellt. Im Jahr 2024 lag dieser Anteil bei 66 %. Es sollte daher geprüft werden, bei der Beantragung von Pflegeleistungen eine Beratungspflicht oder eine Begründung etwa durch Befunde einzuführen.
In Bezug auf das Begutachtungsinstrument wurden Hinweise auf mögliche methodische Schwächen gefunden, die eingehender überprüft werden sollten. Dies trifft insbesondere auf den Einsatz des Instruments bei der Begutachtung von Kindern und Jugendlichen zu.
Die starke Zunahme der Pflegeprävalenz wurde in starkem Maße durch die wohl vorwiegend politisch motivierten Änderungen der Bewertungssystematik des Begutachtungsinstruments beigetragen, die 2017 im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) vorgenommen wurden. Damals wurden die Empfehlungen der beiden an der Entwicklung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligten Expertengremien im Sinne einer stärkeren Öffnung des Systems sowie einer Absenkung der Voraussetzungen für das Erreichen höherer Pflegegrade verändert. Das Gutachten empfiehlt, die Veränderung der Bewertungssystematik zu hinterfragen und ggf. entsprechend der ursprünglichen Empfehlungen anzupassen.