Fernbusse kommen für ihre Infrastrukturkosten auf

Die neue Mobilitätsalternative Fernbus trägt über die Mineralölsteuer die Kosten der von ihr benutzten Straßeninfrastruktur selbst. Gleichzeitig haben die Fernbusse in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es möglich ist, den Wettbewerb im öffentlichen Fernverkehr eigenwirtschaftlich zu beleben. Davon profitieren vor allem die Kunden.

Berlin, 02. Juli 2015 (IGES Institut) - Auf Bundesautobahnen (BAB) decken Busse ihre Infrastrukturkosten sogar zu 130 Prozent. Das ergibt sich aus Angaben der jüngsten Wegekostenrechnung. Die Fahrleistung der Busse auf deutschen Autobahnen wird mit 893 Tausend Fahrzeug-km angegeben (Prognose für das Jahr 2017). Multipliziert mit dem aktuellen Mineralölsteuersatz von umgerechnet 14,11 Cent pro Kilometer errechnet sich daraus ein Mineralölsteueraufkommen von 126 Millionen Euro. Die Wegekostenrechnung weist Bussen jedoch nur Kosten der BAB in Höhe von 97 Millionen Euro zu. Damit ergibt sich eine Überdeckung von rund 30 Prozent.

Auf anderen Straßen ist der Kostendeckungsgrad des Busses geringer, teilweise auch unter 100 Prozent. Jedoch befahren Fernbusse hauptsächlich BAB, sodass sie über alles gerechnet ihre Wegekosten decken. Subventionen erhält der Fernbus praktisch nicht. Die externen Kosten (Umweltbelastungen) des Fernbusses sind mit denen der Bahn pro Personenkilometer (Pkm) vergleichbar.

Ökonomische Betrachtung von Abgaben und Kosten

Das zeigt die Studie „Faktenpapier Straße-Schiene“, in der IGES-Experten im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) Infrastrukturnutzungsentgelte und Besteuerungslasten auf Schiene und Straße mit besonderer Berücksichtigung des Fernbusses analysieren. Methodisch betrachten die IGES-Experten dabei die von den jeweiligen Verkehrsträgern geleisteten Abgaben rein ökonomisch, unabhängig davon ob es sich um Steuern, Gebühren oder Beiträge handelt. Ziel ist es, generell zu analysieren, wie hoch diese Abgaben insgesamt sind und ob sie die Kosten der Infrastruktur decken, bzw. ob sie die Kosten der Infrastruktur plus allgemein erhobener Abgaben (insbesondere Mehrwertsteuer) decken.

Bahn deckt nur ein Viertel ihrer Infrastrukturkosten aus Fahrgeldern

Danach decken hingegen im Schienenverkehr die von den Passagieren (und Verladern im Güterverkehr) bezahlten Fahrgelder lediglich etwa 27 Prozent der Wegekosten. Um dies zu ermitteln müssen die aus staatlichen Regionalisierungsmitteln anteilig mitfinanzierten Trassenentgelte abgezogen werden. Außerdem sind die volkswirtschaftlichen Kapitalkosten genauso zu berücksichtigen, wie bei der Wegekostenrechnung für BAB.

Der niedrige Kostendeckungsgrad der Bahn ist teilweise darauf zurückzuführen, dass der Streckenumfang für die Berechnung der Infrastrukturentgelte deutlich größer ist als im Fernstraßenverkehr und auch schlecht ausgelastete Strecken umfasst.

An dem geringen Kostendeckungsgrad des Schienenfernverkehrs ändert sich auch nicht viel, wenn die von der Bahn zu zahlende Stromsteuer und die Kosten für CO2-Zertifikate der Stromerzeugung mit einbezogen werden. Denn diese sind recht gering.

Wettbewerb zum Vorteil der Kunden

Fernbusse haben den Wettbewerb im Personenfernverkehr deutlich belebt. Sie bieten insbesondere preisbewussten Fahrgästen eine attraktive zusätzliche Mobilitätsoption. Und: Fernbusse werden gebraucht, um gemeinsam mit der Bahn die prognostizierte Zunahme des öffentlichen Fernverkehrs in der Zukunft bewältigen zu können und vielseitige Alternativen für den motorisierten Individualverkehr zu bieten.