Studie: mehr Ärzte im Ruhrgebiet nötig

Im Ruhrgebiet sollten mehr niedergelassene Ärzte tätig sein. Die derzeitige Sonderbehandlung der Region bei der Bedarfsplanung, die relativ weniger Ärzte als bundesweit vorsieht, sollte Experten zufolge in der gegenwärtigen Form nicht bestehen bleiben. Das Aufstocken mit Arztsitzen wäre am besten schrittweise umzusetzen.

Titel der Studie: Gutachten zur Erhebung der Versorgungssituation im Ruhrgebiet

Hintergrund: Das Ruhrgebiet hat bislang aufgrund seiner besonderen strukturellen Situation mit hoher städtischer Dichte bei der ärztlichen Bedarfsplanung einen Sonderstatus. Dieser führt im bundesweiten Vergleich zu weniger niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten je Einwohner. Die Sonderbehandlung soll 2017 auslaufen.

Fragestellung: Inwiefern begründen die strukturellen Besonderheiten des Ruhrgebiets eine Sonderplanung? Welche Anpassungen können empfohlen werden und welche Auswirkungen hätten diese?

Methode: Raumstrukturelle Analysen amtlicher Statistiken zu Bevölkerung, Beschäftigung und Mobilität, Auswertung von Daten zur Verteilung von ambulanten ärztlichen Kapazitäten, zur Bevölkerungsentwicklung, sozioökonomischen Situation, Morbidität sowie von Abrechnungsdaten (meist aus dem Jahr 2015), repräsentative Bevölkerungsbefragung, Szenarienanalysen zur Folgenabschätzung.

Ergebnisse: Ein für das gesamte Ruhrgebiet systematisch geringeres Niveau der Arzt- bzw. Psychotherapeutendichte in der haus- und allgemeinen fachärztlichen Versorgung lässt sich nicht ausreichend begründen und in dieser Hinsicht auch keine generelle Fortgeltung des Sonderstatus in der Bedarfsplanung. Bestehen bleiben sollten hingegen die einheitlichen Verhältniszahlen bei der allgemein fachärztlichen Versorgung, die nicht zwischen Stadt und Umland unterscheiden.
    
Auftraggeber: Gemeinsamer Bundesausschuss

Schlagwörter: Bedarfsplanung, Ruhrgebiet, Sonderstatus, Versorgungssituation

Autoren: Martin Albrecht, Andreas Brenck, Richard Ochmann, Monika Sander

Berlin, 14. Juli 2017 (IGES Institut) - Das ist das Fazit eines Gutachtens des IGES Instituts im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es analysiert die Versorgungssituation in der größten Agglomeration Deutschlands.

Hintergrund ist, dass für das Ruhrgebiet seit den 1990er Jahren höhere Verhältniszahlen, also Einwohner je niedergelassenen Arzt, sowohl für die hausärztliche als auch allgemein fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung gelten. Diese reichen von der rund 1,3-fachen Einwohnerzahl je Hausarzt bis zur etwa 2,8-fachen Einwohnerzahl je Psychotherapeut im Vergleich zu anderen Großstadtregionen Deutschlands.

Begründet wurde dies mit der besonderen Struktur des Ruhrgebiets, weil dort Städte fast nahtlos ineinander übergehen. Dadurch entfällt die typischerweise für Großstadtregionen angenommene Mitversorgung von Patienten aus dem Umland weitgehend. Zudem wurde auf die hohe Dichte an Krankenhäusern und das enge Verkehrsnetz im Ruhrgebiet verwiesen.

Auch die neue Bedarfsplanungsrichtlinie aus dem Jahr 2013 hat an dem Sonderstatus des Ruhrgebiets festgehalten. Allerdings gilt dies zunächst nur bis Ende 2017. Mit Beginn des Jahres 2018 soll die Sonderregelung wegfallen, es sei denn, mit Blick auf die allgemeine Versorgunglage lässt sich ihre Fortgeltung begründen. Dies sollte das IGES-Gutachten klären.

Fallzahlen der Ruhrgebiets-Ärzte vergleichsweise höher

Den IGES-Experten zufolge ist der Sonderstatus des Ruhrgebiets in der gegenwärtigen Form jedoch nicht mehr gerechtfertigt. Die damit verbundene geringere Arzt- und Psychotherapeutendichte führt dazu, dass in den Ruhrgebietspraxen im Durchschnitt deutlich mehr Fälle behandelt werden müssen, damit die dortige Bevölkerung einen ähnlichen Zugang zur ambulanten Versorgung wie in vergleichbaren Regionen hat.

Die Fallzahlen lagen im Jahr 2015 für alle Fachgruppen vergleichsweise deutlich höher: etwa mit 4.124 Fällen je Hausarzt rund 30 Prozent über den Fallzahlen im Rheinland oder der Rhein-Main-Region. Bei den allgemeinen Fachärzten waren dies mit 3.730 jährlichen Fällen sogar 51 bzw. 67 Prozent mehr. Hinzu kommen deutliche Hinweise auf eine überdurchschnittlich hohe Morbidität im Ruhrgebiet.

Sonderstatus schrittweise beenden

Ein sofortiges und vollständiges Angleichen der Verhältniszahlen an das bundesweite Niveau würde bedeuten, dass im Ruhrgebiet insgesamt 1.135 zusätzliche Arzt- und Psychotherapeutensitze entstünden. Davon entfielen 566 auf Hausärzte, 293 auf Psychotherapeuten und 277 auf allgemeine Fachärzte, allerdings nicht auf alle Arztgruppen gleichmäßig verteilt. Vor allem bei den Psychotherapeuten und Nervenärzten stiege die Zahl der geplanten Praktizierenden um knapp 30 Prozent, bei den Hausärzten um 20 Prozent und bei den Augenärzten um 15 Prozent. Prognosen der IGES-Autoren zeigen, dass in den ersten fünf Jahren nach Ende des Sonderstatus rund zwei Drittel der zusätzlichen Arztsitze aufgrund von Nachwuchsmangel nicht besetzt werden könnten, insbesondere bei Haus- und Augenärzten. Daher sollte die Aufhebung des Sonderstatus schrittweise erfolgen.

Beibehalten werden sollte hingegen ein weiteres Element der Sonderbehandlung des Ruhrgebiets: fachgruppenspezifische einheitliche Verhältniszahlen ohne Unterscheidung in Städte und angrenzendes Umland, wie in der allgemeinfachärztlichen Versorgung anderswo üblich. Diese können den Studienautoren zufolge erhalten bleiben, da die Mehrbelastung der Ärzte in größeren Städten des Ruhrgebiets nicht in erster Linie auf die Versorgung von Patienten aus dem unmittelbaren Umland zurückzuführen ist. Eine Abkehr von den einheitlichen Verhältniszahlen könnte jedoch zu Kapazitätsverschiebungen zwischen den Großstädten und dem weiteren Umland führen.

Titel der Studie: Gutachten zur Erhebung der Versorgungssituation im Ruhrgebiet

Autoren: Martin Albrecht, Andreas Brenck, Richard Ochmann, Monika Sander