Erstmals Qualitätskriterien für die Kurzzeitpflege entwickelt

Mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Kurzzeitpflege als wichtiges Leistungsangebot zur Stärkung der pflegerischen ambulanten Versorgung zu etablieren, haben Wissenschaftler des IGES Institut ein Anforderungsprofil für die Kurzzeitpflege entwickelt. Diese für Deutschland erstmals formulierten Kriterien entstanden im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit.

Berlin, 1. November 2013 (IGES Institut) - Dafür recherchierten und begutachteten die IGES-Experten für Deutschland sowie für sechs weitere europäische und außereuropäische Länder (Australien, Großbritannien, USA, Schweiz, Österreich und Irland) wissenschaftliche Literatur zu den jeweiligen Angebotsspektrum, zu Qualitätsvorgaben und zu beispielhaften Praxiskonzepten sowie Modelleinrichtungen für die Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege stärker auf Übergänge nach akuten Krankenhausaufenthalt fokussieren

Die Analysen des IGES-Experten zeigten unter anderem, dass Kurzzeitpflege in anderen Ländern viel stärker als in Deutschland als Hilfe nach akuten Klinikaufenthalten ausgerichtet ist. Zudem ist sie im Ausland klarer von der Urlaubs- und Verhinderungspflege bei Abwesenheit von Angehörigen abgegrenzt. Außerdem sind die international recherchierten Kurzzeitpflegeangebote viel häufiger eine eigenständige fachliche und personelle Organisationseinheit, aber dabei trotzdem oft eng an akutstationäre oder rehabilitative Einrichtungen angebunden. Rehabilitation durch ein multiprofessionelles Team ist meist fester Bestandteil des Angebots. Genau diese Punkte sehen die IGES-Wissenschaftler als entscheidend, um eine qualitativ hochwertige Kurzzeitpflege zu sichern. Sie sind Teil der 19 erarbeiteten, überprüfbaren Anforderungen an entsprechende Einrichtungen.

Zum Hintergrund: Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden, so haben Pflegebedürftige gemäß § 42 SGB XI auf stationäre Kurzzeitpflege. Hierdurch sollen insbesondere auch kritische Übergänge aus dem Krankenhaus unterstützt, der künftige Pflegebedarf geklärt werden um eine Rehospitalisierung sowie einen verfrühter Einzug in die stationäre Dauerpflege zu verhindern.

Zentrale Weichenstellerfunktion

Durch den § 42 SGB XI wurde der Kurzzeitpflege die Weichenstellerfunktion innerhalb der pflegerischen Versorgungskette zugewiesen. Diese Aufgabenstellung macht die Kurzzeitpflege zu einem sehr anspruchsvollen pflegerischen Leistungsbereich mit einer, im Vergleich zu anderen Pflegeformen, erhöhten Leistungsintensität und -komplexität. Dies trifft insbesondere auf die pflegerische Versorgung in der Übergangsphase unmittelbar nach einem akutstationären Aufenthalt zu, welche mit spezifischen pflegefachlichen, organisatorischen und psychosozialen Anforderungen verbunden ist.

  Die Bedeutung der Kurzzeitpflege ist dabei über die Jahre zwar gewachsen, stagniert aber letztlich auf einem eher niedrigen Niveau. Damit steht in der Diskussion, ob das Potential der Kurzzeitpflege, die ambulante Versorgung von Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu ermöglichen, ausgeschöpft wird und ob die Kurzzeitpflege in ihrer gegenwärtigen Umsetzung in Deutschland ihre Funktion als zentrale Weichenstellerin in der pflegerischen Versorgungskette gemäß der Intention des Gesetzgebers ausreichend wahrnimmt.