Ehe- und familienbezogene Leistungen in der Alterssicherung beeinflussen Erwerbsentscheidung von Müttern kaum

Ehe- und familienbezogene Leistungen in der Alterssicherung tragen bei Müttern bis zu 50 Prozent zur späteren Rente bei. Sie haben dagegen kaum Einfluss auf das Erwerbsverhalten von Müttern in den ersten Jahren nach der Geburt. Ob und wann sich eine Mutter entscheidet, (wieder) berufstätig zu sein, beeinflussen andere Faktoren viel stärker. Dazu gehören vor allem der Wunsch, Kinder selbst zu Hause zu betreuen, oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Fehlen Betreuungsstrukturen oder passen die Arbeitszeiten nicht zum Familienalltag, hindert dies Mütter am Wiedereinstieg in den Job.

Berlin, 25. März 2014 (IGES Institut) - Eine relativ größere Rolle für die Erwerbsentscheidung von Müttern spielen außerdem ehe- und familienbezogene Leistungen, die bereits unmittelbar nach der Geburt den Familien zugutekommen, insbesondere das Eltern- und Kindergeld sowie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

  Das geht aus dem Modul „Familien in der Alterssicherung“ des Forschungsprojektes „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland“ hervor, das die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Finanzen 2008 beschlossen hatten. An dem Modul waren auch Wissenschaftler des IGES Instituts beteiligt.

  Das Modul untersucht, wie sich verschiedene familienunterstützende Leistungen etwa der gesetzlichen Rentenversicherung auf die wirtschaftliche Stabilität von Familien und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirken. Mit Simulationsrechnungen wurde ermittelt, welche Effekte die verschiedenen ehe- und familienbezogenen Leistungen langfristig auf die Erwerbseinkommen und die private Altersvorsorge der Mütter haben.

Eineinhalb Jahre setzen Frauen im Durchschnitt aus

Derzeit werden Mütter der Studie zufolge durchschnittlich rund 18,4 Monate nach der Geburt ihres Kindes erwerbstätig, im Durchschnitt mit rund 23,4 Wochenarbeitsstunden. Allerdings variieren der Zeitpunkt und der Umfang der Berufstätigkeit individuell sehr stark.
  Ein wichtiger Baustein der Untersuchung war hierbei eine Befragung junger Mütter, um herauszufinden, inwieweit die jeweiligen ehe- und familienbezogenen Leistungen berufliche Entscheidungen der Mütter beeinflussen. Die Forscher befragten sie daher, wie sie sich verhalten würden, wenn hypothetisch betrachtet Leistungen wegfielen. Zudem wollten sie wissen, welche Rolle andere Faktoren spielen wie das Arbeitsplatzangebot, angemessene Kinderbetreuung oder der Wunsch, das Kind selbst zu betreuen.

  Würden beispielsweise Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angerechnet und der spätere Rentenanspruch entsprechend niedriger ausfallen, gingen die befragten Mütter im Durchschnitt rund 2,8 Monate früher nach der Geburt (wieder) arbeiten – vorausgesetzt, dass andere Hemmnisse wie ein fehlendes Arbeitsplatzangebot, unflexible Arbeitsbedingungen oder fehlende Kinderbetreuung nicht mehr bestehen. Wegen einer fehlenden Anrechnung von Kindererziehungszeiten allein würde der Arbeitsbeginn durchschnittlich nur um einen Monat vorgezogen.

Wunsch nach früherem und umfangreichere Wiedereinstieg in den Job

Insgesamt wollte die Hälfte der Mütter, die länger als sechs Monate ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen hatten, früher oder in größerem Stundenumfang wieder berufstätig werden. Die wichtigsten Hinderungsgründe waren fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, mangelnde Flexibilität im Job oder zu wenig Unterstützung des Partners.

  Für die wirtschaftliche Stabilität von Familien spielen die ehe- und familienbezogenen Maßnahmen in der Alterssicherung jedoch eine bedeutende Rolle. So begründen oft Kindererziehungszeiten einen wesentlichen Teil der späteren Rentenansprüche der Mütter. Dieser kann bei einem Kind etwa zu zehn Prozent oder bei drei oder mehr Kindern sogar bis zu 50 Prozent der eigenen Rente ausmachen.

Wissenschaftler raten zum Ausbau familienfreundlicher Infrastruktur

Da die ehe- und familienbezogenen Leistungen in der Alterssicherung, wie die Befragungsergebnisse zeigen, nur unwesentlich die Erwerbsbeteiligung von Müttern nach der Geburt dämpfen, wird mit ihnen insgesamt das Ziel erreicht, die wirtschaftliche Stabilität von Familien zu erhöhen. Dem Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen sie nicht entgegen.

  Allerdings ließe sich daraus nicht empfehlen, diese Leistungen weiter auszubauen, so die Wissenschaftler. Wichtiger sei die Verbesserung von Infrastruktur und Kinderbetreuungsmöglichkeiten, um Müttern die Erwerbstätigkeit zu erleichtern.