Mit systematischer Nutzenbewertung die besten Innovationsfonds-Projekte finden

Ein speziell entwickeltes Bewertungsverfahren könnte künftig die Auswahl von Projekten für den Innovationsfonds erleichtern. Alleiniger Maßstab ist dabei, wie stark ein Vorhaben die Qualität der Regelversorgung verbessert und damit Versicherten nutzt.

Berlin, 30. Juni 2015 (IGES Institut) - IGES-Experten haben dafür ein dreistufiges Konzept entwickelt. Es entstand im Rahmen eines Gutachtens für den Verband der Ersatzkassen (vdek). Danach sollten in einem ersten Schritt die erwarteten Qualitätsverbesserungen gegenüber dem Status quo der Versorgung bewertet werden. Wie bei der Bewertung neuer Arzneimittel sind dabei Veränderungen von patientenrelevanten Endpunkten bei Mortalität, Morbidität und Lebensqualität zu begutachten.

Mindestwert bestimmt Antragserfolg

In einem zweiten Schritt ist zu schauen, wie groß die Chancen sind, das Projekt wirklich zu realisieren. Dabei spielen Faktoren wie die vertraglichen Bedingungen unter den beteiligten Akteuren und Partnern oder die erwartete Akzeptanz bei Ärzten und Patienten eine Rolle. Als drittes fließt die Anzahl betroffener Patienten als Bewertungskriterium mit ein.

Anhand einheitlicher Skalen ergeben sich für jeden Schritt Werte, die miteinander multipliziert einen Gesamtwert ergeben. Damit lassen sich die verschiedenen Projekte systematisch bewerten und zudem untereinander vergleichen. Ein Antrag wird ausgeschlossen, wenn er unter einem bestimmten Mindestwert liegt.

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Qualität statt Proporz entscheidet

„Dies stellt sicher, dass nur qualitativ hochwertige Projekte gefördert werden, auch wenn dies bedeuten kann, dass nicht die gesamte Fördersummer in jeder Periode ausgeschüttet wird“, erläutert der IGES-Geschäftsführer, Karsten Neumann, bei der Vorstellung des Gutachtens „Rahmenbedingungen im Innovationsfonds“. Daher sei auch eine Verteilung der Mittel nach Regionen, Kassenarten oder den jeweiligen Akteuren zu vermeiden. „Die Qualität der Anträge und nicht etwaige Proporzerwägungen sind ausschlaggebend für eine Förderung.“

Dem Konzept zufolge könnte der vom Bundesgesundheitsministerium berufene Expertenrat nach diesem Verfahren Projektanträge bewerten. Er unterstützt damit den beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelten Innovationsausschuss, der über Förderanträge und förderwürdige Projekte entscheidet.

Themenfreiheit zulassen für mehr Kreativität

Bei den auszuwählenden Themen rät das Gutachten zu Projektvielfalt. „Innovationen auszuschließen, weil sie nicht in das verordnetes Themenspektrum passen, widerspricht dem Ziel des Innovationsfonds“, sagt Neumann. So seien bisher wichtige Bereiche wie psychische Erkrankungen, Lebensstilveränderungen oder Patientenerfahrungen im Behandlungsprozess nicht genannt. „Innovative Ansätze entstehen durch Freiraum für Kreativität“, lautet ein Fazit des Gutachtens.