Gutachten zur Pflegeplanung: Kommunale Steuerung verbessern

Die Pflegeplanung erfolgt häufig nicht ausreichend datenbasiert. Nur wenige Bundesländer verweisen in ihren Landespflegegesetzen auf künftige Entwicklungen. Auf kommunaler Ebene enthalten die meisten Pflegeplanungen Schätzungen des künftigen Pflegebedarfs. Der sich daraus ergebende künftige Bedarf an Pflegeplätzen und Pflegepersonal wird jedoch meist nicht konkret ermittelt. Ein IGES-Gutachten macht Vorschläge, wie die kommunale Pflegestrukturplanung verbessert werden kann. Dazu gehören bessere Daten, verbindlichere gesetzliche Regelungen und mehr Unterstützung der Kommunen.

Berlin, 18. Juli 2025 (IGES Institut) - Das Gutachten entstand für die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Ziel war es, einen Überblick über die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und regionalen Pflegeplanungen zu bekommen, förderliche und hemmende Faktoren zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten. Eine IGES-Schätzung zufolge werden bis zum Jahr 2060 zwischen sieben und 9,6 Millionen pflegebedürftig sein, für die passende örtliche Pflegestrukturen geschaffen werden müssen.

Sehr verschiedene Landespflegegesetze in den Bundesländern

Die Untersuchung zeigt eine äußerst heterogene Landschaft der Pflegeplanungen in Deutschland. Mit Ausnahme von Sachsen verfügen zwar alle Bundesländer über Landespflegegesetze, jedoch unterscheiden sich diese erheblich in ihren Vorgaben zur Planung und Steuerung der pflegerischen Versorgung. Grundsätzlich bewerten die IGES-Gutachter die landesgesetzlichen Regelungen zur Pflegeplanung durchweg als „eher rudimentär“. So fehlen etwa mehrheitlich spezifische Kennzahlen zur pflegerischen Versorgung, auch werden keine Handlungsfelder genannt.

Für das Gutachten analysierte IGES zudem sich sehr unterscheidende Planungsbeispiele auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise. Insgesamt 26 Stück flossen ein, deren Umfang sich 45 und 351 Seiten bewegte. Die meisten dieser Planungen werden partizipativ erstellt, wobei die Intensität der Beteiligung verschiedener Stakeholder stark variiert – von einfachen Expertengesprächen bis hin zu umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren mit öffentlichen Feedback-Möglichkeiten.

Keine Abschätzung der künftigen Pflegeplätze

Inhaltlich enthalten fast alle Planungen Vorausschätzungen zur künftigen Entwicklung des Pflegebedarfs, in der Regel mit einem Zeithorizont zwischen zehn und 20 Jahren. Der künftige Pflegebedarf wird jedoch meist nur als Anzahl pflegebedürftiger Personen ausgewiesen, während eine Abschätzung der daraus resultierenden Platzbedarfe für stationäre Einrichtungen oder Personalbedarfe (ambulant und stationär) oft fehlt.

Inhaltlich decken die Planungen ein breites Themenspektrum ab, darunter besondere Wohnformen, Unterstützungsangebote im Alltag und Entlastung pflegender Angehöriger. Selten werden Auslastungsdaten der vorhandenen Kapazitäten erfasst. Hinweise zu ehrenamtlichen Strukturen erscheinen nur in den Planungsbeispielen von sechs Bundesländern, Aspekte wie Vernetzung und Koordination nur in jedem zweiten Plan.

Fehlende Verbindlichkeit kommunaler Pflegeplanungen

Ein zentrales Problem ist die fehlende Verbindlichkeit kommunaler Pflegeplanungen. Eine Folge ist, dass der Aufgabe der Pflegeplanung in den Kommunalverwaltungen häufig ein geringer Stellenwert beigemessen wird, was zu weniger Personalressourcen führt und in diesem Feld tätige Sozialplanerinnen und Sozialplaner deutlich weniger Durchsetzungskraft haben als andere Ressorts.

IGES-Gutachten gibt Handlungsempfehlungen

Das IGES-Gutachten zur kommunalen Pflegeplanung enthält mehrere konkrete Handlungsempfehlungen, um die kommunale Pflegestrukturplanung gezielt zu verbessern. Dazu gehört, der kommunalen Pflegeplanung verbindlichere gesetzliche Regelungen und mehr Steuerungskompetenz zu geben. Eine stärkere gesetzliche Verankerung kann dazu beitragen, dass der Aufgabe der Pflegeplanung ein höherer Stellenwert eingeräumt wird und entsprechende personelle Ressourcen bereitgestellt werden.

Zudem sollten regelmäßig aktualisierte, kleinräumige Daten bereitgestellt werden. Mehrere Bundesländer haben bereits damit begonnen. Ferner raten die Gutachter, konkretere Vorgaben zu Inhalten, Indikatoren und Planungszeiträumen in den Landespflegegesetzen zu verankern, da die bestehenden Regelungen oft zu vage sind.

Bundesländer sollten Hilfestellungen bei Pflegeplanungen geben

Bundesländer, die die Pflegeplanung den Stadt- und Landkreisen übertragen haben, sollten entweder konkrete Planungskonzepte und -hilfen entwickeln oder landesweite Fachstellen beauftragen, die Kommunen bei der Erstellung ihrer Pflegeplanungen fachlich unterstützen.

Schließlich betont das Gutachten die Bedeutung der Ausbildung und Weiterbildung von Sozialplanerinnen und -planern. Ein integriertes kommunales Steuerungssystem und der Aufbau eines Monitoringsystems erfordern entsprechend fachlich ausgebildetes Personal in den Verwaltungen, weshalb die Länder die Kreise durch geeignete Aus- und Weiterbildungsförderung unterstützen sollten.

Zur Verbesserung der Vernetzung und des Austauschs empfiehlt das Gutachten, auf Landesebene begleitende Arbeitsgruppen einzurichten und den strukturierten Austausch zwischen relevanten Akteuren zu fördern. Ergänzend wird ein bundesweiter fachlicher Austausch angeregt, um gute Praxis sichtbar zu machen und gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.